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Kontrolliert Gentechnik-frei

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Kontrolliert Gentechnik-frei - Logo

Beschreibung

"Kontrolliert Gentechnik-frei" erzeugte Lebensmittel dürfen weder aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, noch diese enthalten. Alle Lebensmittel werden streng daraufhin kontrolliert, dass sie während der Produktion (vom Feld bis zur Verpackung) nicht mit Gentechnik in Berührung kommen.

Als Produktionsrichtlinie für die Herstellung Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel gilt die Richtlinie zur Definition der "Gentechnik-freien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung im Österreichischen Lebensmittel-Codex. Die Richtlinie wurde im Dezember 2007 novelliert und ist seit 6. März 2008 in Kraft. V

Die Codex-Richtlinie bzw. das auf dem Produkt abgebildete Gentechnik-frei Kontrollzeichen stellen sicher, dass

  • Lebensmittel weder aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, noch diese enthalten;
  • auch Futtermittel für die Herstellung tierischer Produkte weder aus GVOs bestehen, noch diese enthalten;
  • bei der Lebensmittel- und Futtermittelherstellung ebenso wie bei der Produktion all ihrer Zusatzstoffe (z. B. Vitamine, Enzyme, Aromastoffe) keine gentechnischen Verfahren eingesetzt werden;
  • auch Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer diesen Anforderungen entsprechen;
  • bei der Fütterung von Tieren entsprechende Übergangszeiten eingehalten werden, bevor die Produkte (Fleisch, Eier, Milch) als "Gentechnik-frei erzeugt" ausgelobt werden dürfen;
  • einheitliche und klare Vorgaben für die Kontrolle und die Kennzeichnung von Gentechnik-frei erzeugten Lebensmitteln gelten.

Ausnahmeregelungen: Bei Zutaten wie Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen, Aromen, Enzymen und Vitaminen können - analog zur EU-Bio-Verordnung - Ausnahmeregelungen beschlossen werden, wenn die Zutaten nachweislich nicht kontinuierlich in Gentechnik-freier Qualität verfügbar sind, aber für die Produktion verwendet werden müssen. Derartige Ausnahmeregelungen kann das für die Fragen der Gentechnik-Freiheit zuständige Gesundheitsministerium - nach Maßgabe der Marktentwicklungen bei der Versorgung mit Gentechnik-freien Zutaten - auf Empfehlung der in der Richtlinie definierten Expertengruppe beschließen. Der jeweils aktuelle Stand der Richtlinie bzw. der gültigen Ausnahmeregelungen wird auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

Derzeit gelten Ausnahmeregelungen für:

  • die Zusatzstoffgruppe Phytasen in Futtermitteln
  • den Futtermittelzusatzstoff Lysin
  • Alpha-Amylasen und viskositätsreduzierende Enzyme in der Trockenschlempeproduktion

Erfüllte Kriterien für Eier

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Fleisch und Fleischprodukte

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/07
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Getreide und Getreideprodukte

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Milch und Milchprodukte

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Obst und Gemüse

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Reis und Teigwaren

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Süßwaren

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Förderung regionaler Wirtschaft
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Nüsse und Kerne

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Brotaufstriche

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Sojaprodukte

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Fleischersatzprodukte

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/2007
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Rindfleisch

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/07
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

Erfüllte Kriterien für Geflügel

Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 834/07
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik

 

Mit diesem Label gekennzeichnete Produkte

Mehr als 600 Lebensmittel sind mittlerweile schon mit dem "Gentechnik-frei erzeugt" - Kontrollzeichen in Österreich ausgelobt.

 

Empfehlungen

Es handelt sich um ein Qualtiätszeichen, das u.a. als Qualitätsstandard für regionale Produkte (Bundesland und angrenzende Region) empfohlen wird.

 

Kontrollstelle

AGROVET Lebens- und Umweltqualität Sicherungs GmbH
Austria Bio Garantie (ABG)
BIOS – Biokontrollservice
Kontrollservice BIKO Tirol
Lacon GmbH
SGS Austria Controll-Co GesmbH
Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH (SLK)

Folgende Produkte sind mit diesem Label gekennzeichnet:

 
 
 
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