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Austria Bio Garantie Zertifizierte BIO-Kosmetik

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Beschreibung

Dieses ABG-Kontrollzeichen kennzeichnet zertifizierte Bio-Kosmetik.

Das ABG-Kontrollzeichen kennzeichnet bisher Bio-Kosmetik-Produkte, die nach dem privatrechtlichen Standard der InfoXgen geprüft und durch die Austria Bio Garantie GmbH (ABG) zertifiziert wurden. Ab 2011 erfolgt die Zertifizierung nach den Kriterien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codexkapitel A8).

 

Die ABG ist eine akkreditierte Bio-Kontrollstelle und wurde im Jahr 1993 gegründet. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle und Zertifizierung von Bio-Produkten, von deren Urproduktion bis hin zum Letztverarbeiter. Durch die Vergabe des ABG-Kontrollzeichens wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtlinien garantiert.

Erfüllte Kriterien für Kosmetik

Folgendes Kriterium trifft zu: Inhaltsstoffe aus biologischer Landwirtschaft 1
Folgendes Kriterium trifft zu: Umweltschonende Produktverarbeitung 2
Folgendes Kriterium trifft zu: Besondere Leistungen im Sozialbereich 3
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Gentechnik
Folgendes Kriterium trifft zu: Keine Tierversuche 4
Folgendes Kriterium trifft zu: Beschränkung des Einsatzes umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe 5
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Verzicht auf Inhaltsstoffe die auf Erdölchemie basieren
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Umweltschonende Verpackung
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Bioabbaubarkeit
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Förderung regionaler Wirtschaft
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Prüfung der Gebrauchstauglichkeit
Folgendes Kriterium trifft nicht zu: Ökotoxizität
Folgendes Kriterium trifft zu: Kein Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere 6

1 Mindestens 95% der eingesetzten landwirtschaftlichen Komponenten stammen aus biologischer LW

2 Verarbeitung der Rohstoffe erfolgt umwelt- und produktschonend, mit wenigen definierten Verarbeitungsprozessen

3 Fairer Handel mit RohstoffproduzentInnen, Unterstützung bzw. Einrichtung entsprechender Sozialprojekte

4 Keine Tierversuche am Endprodukt; Rohstoffe, die vor dem 1.1.1998 noch nicht am Markt waren, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben

5 Genau definierte chemisch modifizierte Konservierungsstoffe können bis zu einem maximalen Prozentsatz von 5% eingesetzt werden. Ein 100 %-iger Anteil an natürlichen Bestandteilen ist anzustreben.

6 Beim Einkauf von tierischen Rohstoffen – ausschließlich vom lebenden Tier – wird auf eine artgerechte Tierhaltung beim Lieferbetrieb geachtet.

 

Abgabestelle

Austria Bio Garantie (ABG) Gesellschaft zur Kontrolle der Echtheit biologischer Produkte GmbH
Königsbrunnerstraße 8
A-2202 Enzersfeld
enzersfeld@abg.at
www.abg.at
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