VKI prüft Hersteller Angaben zu Schadstoffen
Über den Gehalt von besonders gefährlichen Substanzen in Alltagsprodukten müssen Händlerund
Hersteller Auskunft geben – wenn sie gefragt werden. Konsumenten sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
In vielen Alltagsprodukten sind giftige oder zumindest bedenkliche Chemikalien enthalten, ohne dass wir es wissen. Diese Schadstoffe können die unterschiedlichsten
Erkrankungen hervorrufen, etwa Allergien, Asthma, Diabetes, Krebs, Hirnschäden oder Unfruchtbarkeit.
Kinder sind besonders gefährdet, weil ihr Körper weniger Widerstandskraft besitzt und weil sie viele Gegenstände
nicht bloß berühren, sondern auch in den Mund nehmen.
Nicht nur für besorgte Eltern, für alle Verbraucher und Verbraucherinnen wäre es sehr hilfreich, würden bedenkliche Stoffe deklariert. Doch eine solche Art von Produktinformation
scheuen die Verantwortlichen wie der Teufel das Weihwasser. Immerhin hat die EU den Konsumenten aber die Möglichkeit eröffnet, sich diese Informationen zu beschaffen.
Die im Jahr 2007 in Kraft getretene Chemikalienverordnung
REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) sieht eine Auskunftspflicht
von Händlern und Herstellern vor. Wenn ein Produkt bestimmte „besonders besorgniserregende" Stoffe enthält, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, dies einem anfragenden Konsumenten innerhalb von 45 Tagen mitzuteilen.
Der Konsument hat diese Verordnung getestet - Eine Testperson stellte bei 13 Händlern Anfragen per
E-Mail über 23 Produkte: Plastikartikel - von Badeenten, Trinkflaschen, Bällen, Badeschuhen, Regenstiefeln bis zu Fußmatten und einem Planschbecken; auch Erotikartikel
waren darunter.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Konsument oder unter www.konsument.at



