Teaser
Inhalt überspringen
11.07.2011

EU-Lebensmittelverordnung - Inhalt besser lesbar

Lebensmittelverpackungen werden besser lesbar. Dies hat das EU-Parlament beschlossen. Künftig gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm (3,4 pt auf dem Computer) für die Zutatenliste auf einer Lebensmittelverpackung. Bei kleinen Packungen – z.B. Schokoriegel – können die Angaben jedoch wegfallen.

 

Weitere Beschlüsse sind:

  • Bei frischem Fleisch und Fisch muss das Herkunftsland angegeben sein. Dies gilt jedoch nicht bei Milch und Milchprodukten sowie bei industriell verarbeitetem Fleisch.
      
  • Energie-, Eiweiß-, Salz-, Kohlenhydrat-, Zucker- und Fettgehalt sowie gesättigte Fettsäuren müssen in Einheiten von 100g/100ml angegeben sein. Dadurch sollen die Produkte vergleichbarer werden.
      
  • Pflanzliche Öle, welche in Produkten beigemengt sind, müssen künftig gekennzeichnet werden (z.B. Palmöl, Olivenöl, usw.).
      
  • Allergene müssen in der Inhaltsliste hervorgehoben werden - dies gilt auch für die Speisekarten von Restaurants und Kantinen.
     
  • Nano-Zusatzstoffe müssen ausgewiesen werden.
     
  • Lebensmittelimitate, wie z.B. Käse aus Pflanzenölen, müssen klar gekennzeichnet werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.
      
  • Bei einem Alkoholgehalt über 1,2 % müssen kein Warnhinweis und auch keine Zutaten angegeben sein.
      
  • Koffeinhaltige Lebensmittel - z.B. Energy Drinks - haben künftig Warnhinweise für Schwangere, Stillende und Kinder.
      

Die Nährstoffe sind jedoch nur auf der Rück- und nicht auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben. Aus Konsumentensicht wäre die Vorderseite hilfreicher gewesen, um mit einem Blick festzustellen welches Produkt „gesünder" ist. Die Hersteller haben nun drei bis fünf Jahre Zeit die neuen Regeln umzusetzen.

Verbraucherschützern und zahlreichen EU-Parlamentariern hatten die Einführung der Lebensmittel-Ampel (grün, orange, rot) gefordert, dies setzte das EU-Parlament allerdings nicht um.

 

Quelle: Konsument.at

 

Zertifikate und Gütezeichen erkennen

 

Neben Angaben zu Inhaltsstoffen, Herstellern, Herkunftsland und Nährwert finden Sie auf Produkten mit ökologischem oder sozialem Mehrwert noch eine zusätzliche Kennzeichnung in Form eines Labels, Gütezeichens oder Zertifikats. Diese Abbildung verrät Ihnen, welchen speziallen Mehrwert dieses Produkt hat, ob es z.B. aus biologischem Anbau stammt, aus der Region kommt oder fair gehandelt wurde.

 

Damit Sie zwischen all den Kennzeichnungen nicht den Überblick verlieren, unterstützt Sie bewusstkaufen.at mit der Online-Labeldatenbank. Dort finden Sie alle gängigen Zeichen, die in Österreich zur Kennzeichnung von Produkten mit ökologischem und sozialem Mehrwert eingesetzt werden.

So können Sie sich ganz einfach über die Richtlinien informieren, nach denen ein Zertifikat vergeben wird, oder auch unterschiedliche Labels vergleichen.

 

Zur Labeldatenbank

 

Zurück zu den News

 
Kommentare: (0)
Leser-Kommentare
Zum kommentieren bitte anmelden  
 
Derzeit keine Kommentare vorhanden.