Umwelt schonen für den guten Zweck
Spenden Sie Ihre alte Waschmaschine! Waschmaschinen-Tuning vom R.U.S.Z als aktiver Beitrag zum Ressourcenschutz
Ein „Waschmaschinen-Tuning" für den guten Zweck bietet das Reparatur- und Service-Zentrum R.U.S.Z seit einem Jahr und ruft nun in der Vorweihnachtszeit einmal mehr auf, alte Waschmaschinen zu spenden: Aus Altgeräten machen ehemals Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung schließlich Energieeffizienzklasse A-Haushaltsgeräte.
Nachdem nur qualitativ hochwertige Geräte für die Wiederverwendung ausselektiert werden, liegt die weitere Nutzungsdauer bei 10 Jahren. Das spart Energie, schont Ressourcen und schafft Wertschöpfung in Österreich. Die servicierten Geräte werden in erster Linie armen und armutsgefährdeten Haushalten zur Verfügung gestellt. Wer einen Mobilpass der Stadt Wien vorweisen kann, erhält eine Preisreduktion von 20%.
R.U.S.Z-Geschäftsführer Sepp Eisenriegler: „Unsere qualitativ hochwertigen Secondhand-Geräte haben eine längere Lebensdauer, als neue, kurzlebige Wegwerf-Produkte! Bei bestimmten Waschmaschinen sind wir auch in der Lage, die Energieeffizienz so zu steigern, dass sie mit der gleichen Wasser- und Strommenge auskommen wie Neugeräte. Die Idee, einen eigenen Shop in guter Verkehrslage einzurichten, haben wir längst aufgegeben, weil die runderneuerten Altgeräte am Standort in Wien Penzing weggehen wie die warmen Semmeln. Wir brauchen einfach mehr gute, alte Waschmaschinen, Geschirrspüler und E-Herde, die heute vom Elektrohandel im Tauschverfahren zurückgenommen werden und zu 98% im Schredder landen". Er appelliert in diesem Zusammenhang an die Wienerinnen und Wiener, ihre alten Waschmaschinen zu spenden.
Kooperation mit dem Elektrohandel bis dato gescheitert
Bereits vor Beginn der Spendenaktion fanden Gespräche mit den marktführenden Verkaufsketten für Haushaltsgroßgeräte statt. Die Kooperation wurde zwar im Rahmen eines Pilotprojektes überlegt, kam aber nicht zustande. Im ersten Halbjahr 2011 wurde abermals Kontakt aufgenommen um über die Möglichkeit zur Übernahme von Großgeräten aus der Rücknahme vom Kunden zu diskutieren. Leider erfolgte dazu keine Reaktion.
Laut Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) § 11 sind die Hersteller oder deren Beauftragte verpflichtet, ganze Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer Wiederverwendung zuzuführen, sofern die Geräte aufgrund ihres technischen Zustandes dafür geeignet sind. Dass dies in den meisten Fällen der Fall ist, beweisen die Ergebnisse der Spendenaktion im Reparatur- und Service-Zentrums R.U.S.Z.
Quelle: Oekonews.at
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