Bio Siegel nach EG-Öko-Verordnung
Staatliches Bio-Siegel aus Deutschland

Staatliches Biozeichen für Deutschland. Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EU-Verordnung 834/2007).
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Alkoholfreie Getränke
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Eier
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Fleisch und Fleischprodukte, Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch
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Getreide und Getreideprodukte, Obst und Gemüse, Reis und Teigwaren, Süßwaren, Nüsse und Kerne, Honig , Gewürze , Brotaufstriche, Sojaprodukte, Fleischersatzprodukte, Erdäpfel
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Milch und Milchprodukte
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Öle, Bier, Essig
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Tee
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Wein & Spirituosen
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Kaffee
Beschreibung
Das staatliche Biozeichen für Deutschland kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft. Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EU-Verordnung 834/2007). Sie schreiben unter anderem vor:
- Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen.
- Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
- Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und/ oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden.
Kontrollen:
Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.
Gemäß den EU-Bio-Verordnungen finden die Kontrollen einmal im Jahr statt und werden durch externe Prüfanstalten durchgeführt. Darüber hinaus werden bei mindestens 10 Prozent der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt.