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AMA-Biosiegel

mit Ursprungsangabe

Das staatliche Gützeichen zeichnet biologische Lebensmittel aus Österreich aus, deren Qualitäts- und Prüfbestimmungen strenger sind als die gesetzlichen Bio-Vorgaben. Die Rohstoffe müssen zudem zu 100 % aus der im Zeichen angeführten Region stammen.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Biologische Lebensmittel sind besonders gut für unser Klima und den Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus kannst du mit einem wertschätzenden Umgang einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten.

Was das Label verspricht

Getreide & Getreideprodukte

Bier

Blumen & Pflanzen

Eier

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Fleischersatzprodukte

Gewürze

Honig

Milch & Milchprodukte

Obst & Gemüse

Reis & Teigwaren

Sojaprodukte

Beschreibung

Bei der Verwendung des AMA-Biosiegels mit Ursprungsangabe müssen die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100% aus der im Zeichen angeführten Region stammen. Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel hat jedenfalls in der angegebenen Region stattzufinden.

Kriterien im Detail

Das Zeichen basiert auf den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung 2018/848 . Zu den zentralen Kriterien der Verordnung gehören:

  • Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel
  • Erhalt/Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit zentral: durch Fruchtfolgen und durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger.
  • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
  • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Lüftung, Platz- und Komfort, Licht und verpflichtendem Auslauf ins Freie
  • Fütterung: mit Bio-Futtermitteln, ohne leistungssteigernden Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Die Fütterung von Tiermehl oder gentechnisch veränderten Futtermitteln ist verboten
  • Behandlung von Krankheiten vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln. Die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
  • Vorbeugende medizinische Eingriffe am Tier wie Zähne kneifen, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel etc. dürfen nicht systematisch angewendet werden. Das routinemäßige Enthornen von Rindern ist nicht erlaubt.

Auf der Ebene der Verarbeiter ist die AMA-Biosiegel-Richtlinie einzuhalten, deren Kriterien strenger als die gesetzlichen Bio-Verordnungen sind. Zu den zentralen Kriterien der Richtlinie gehören:

  • 100 Prozent biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Optimale Produktqualität (gute Herstellungspraxis/HACCP)
  • wenn möglich Naturbelassenheit, d.h. Reduzierung bei den Zusatzstoffen (bspw. sind zehn Zusatzstoffe, deren Verwendung nach der EU-Bio-Verordnung erlaubt wären, in der AMA-Biosiegel-Richtlinie nicht zugelassen.
  • Verpflichtende Produktanalysen und Labortests, z.B. eine Höchstgrenze der Gesamtkeimzahl bei Wurst, systematisches Rückstandsmonitoring bei Obst
  • Umweltschonende Verpackung, z.B. Verbot von PVC
  • Transparente Herkunftskennzeichnung der landwirtschaftlichen Rohstoffe

Kontrolle

Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen, unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfolgt aufgrund eines dreistufigen Systems: regelmäßige Eigenkontrollen durch den Verarbeiter aufgrund von vorgegebenen Checklisten, externe Kontrollen durch die AMA oder eine zugelassene Kontrollstelle sowie stichprobenartige, externe Überkontrollen.

Vergabestelle

Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Dresdner Straße 68a
A-1200 Wien
Postfach 214



http://www.ama-marketing.at

office@ama.gv.at

Kontrollstelle

Staatlich autorisierte Kontrollstellen
Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein. (siehe Liste Biokontrolle)

https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/bio-lw/bedeutung/Biokontrolle.html