Diese Seite nutzt Cookies. Durch die fortgesetzte Benützung der Seite stimmen Sie der Cookienutzung zu. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in derDatenschutzerklärung.

AMA-Biosiegel

ohne Ursprungsangabe

Das staatliche Gütezeichen kennzeichnet biologische Lebensmittel, deren Qualitäts- und Prüfbestimmungen strenger sind als die gesetzlichen Bio-Vorgaben. Die Produkte stammen aus verschiedenen Herkunftsländern.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Das AMA-Biosiegel mit Ursprungsgarantie ist die noch nachhaltigere Wahl, da damit nicht nur biologische, sondern auch regionale Lebensmittel gekennzeichnet werden.

Was das Label verspricht

Fleischersatzprodukte

Bier

Eier

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Getreide & Getreideprodukte

Gewürze

Honig

Milch & Milchprodukte

Nüsse & Kerne

Obst & Gemüse

Reis & Teigwaren

Sojaprodukte

Beschreibung

Das AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe garantiert die biologische Landwirtschaft und den kontrolliert biologischen Anbau der Rohstoffe des Lebensmittels.

Kriterien im Detail

Das Zeichen basiert auf den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung 2018/848 .  Zu den zentralen Kriterien der Verordnung gehören:

  • Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel
  • Erhalt/Verbesserung der Bodenfruchbarkeit zentral: durch Fruchtfolgen und durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger.
  • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
  • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Lüftung, Platz- und Komfort, Licht und verpflichtendem Auslauf ins Freie
  • Fütterung: mit Bio-Futtermitteln, ohne leistungssteigernden Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Die Fütterung mit Tiermehl oder  gentechnisch veränderten Futtermitteln ist verboten
  • Behandlung von Krankheiten: vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln. Die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
  • Vorbeugende medizinische Eingriffe am Tier wie Zähne kneifen, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel etc. dürfen nicht systematisch angewendet werden. Das routinemäßige Enthornen von Rindern ist nicht erlaubt.

Auf der Ebene der Verarbeiter:innen ist die AMA-Biosiegel-Richtlinie einzuhalten, deren Kriterien strenger als die gesetzlichen Bio-Verordnungen sind. Zu den zentralen Kriterien der Richtlinie gehören:

  • 100 Prozent biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Optimale Produktqualität (gute Herstellungspraxis/HACCP)
  • Verpflichtende Produktanalysen und Labortests
  • Umweltschonende Verpackung z.B. Verbot von PVC
  • Transparente Herkunftskennzeichnung der landwirtschaftlichen Rohstoffen

Kontrolle

Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen, unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Die Kontrolle erfolgt aufgrund eines dreistufigen Systems: regelmäßige Eigenkontrollen durch die Verarbeiter:innen aufgrund von vorgegebenen Checklisten, externe Kontrollen durch die AMA oder eine zugelassene Kontrollstelle sowie stichprobenartige, externe Überkontrollen.

Vergabestelle

Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
Dresdner Straße 68a
A-1200 Wien
Postfach 214

http://www.ama.at/

office@ama.gv.at

Kontrollstelle

Staatlich autorisierte Kontrollstellen
Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein. (siehe Liste Biokontrolle)

https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/bio-lw/bedeutung/Biokontrolle.html