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Biopark

Das Label des deutschen Bio-Verbands BIOPARK steht für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft. Zudem gelten auch verbandseigene Richtlinien wie z.B. Strengere Regelungen hinsichtlich Düngung, Futtermittel und Tierhaltung.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      2 von 3 erfüllt
8 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • nicht erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Biologische Lebensmittel sind gut für unser Klima und den Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus leistest du mit einem wertschätzenden Umgang einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung.

Was das Label verspricht

Eier

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Getreide & Getreideprodukte

Milch & Milchprodukte

Obst & Gemüse

Beschreibung

Das „Biopark“-Label wird von einer ehrenamtlichen Zertifizierungskommission des Verbandes vergeben. Der Verband setzt sich aus Vertretern von Umweltverbänden, Landwirten und Wissenschaftlern zusammen.

1991 gründeten engagierte Landwirte sowie Wissenschaftlerinnen in Mecklenburg-Vorpommern den Biopark-Verband. Inzwischen sind Biopark-Betriebe bundesweit vertreten. Der Verband zählt zahlreiche flächenstarke Betriebe zu seinen Mitgliedern, sodass sich eine durchschnittliche Betriebsgröße von 216 Hektar (Stand 1.1.2021) ergibt. Viele der von Biopark-Betrieben bewirtschafteten Flächen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Auf Initiative von Biopark wurde in Kooperation mit der Umweltorganisation WWF und unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. sowie mit anfänglicher Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Naturschutzstandard „Landwirtschaft für Artenvielfalt” entwickelt. Entsprechend eines Kataloges werden in den beteiligten Biopark-Betrieben Naturschutzmaßnahmen auf dem Acker, im Grünland und bei Landschaftsstrukturen umgesetzt und durch eine naturschutzfachliche Beratung begleitet.

Kriterien im Detail

Das „Biopark“-Label kennzeichnet Produkte aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft. Die Kennzeichnung beruht auf den Anforderungen der EU-VO 834/2007 über ökologischen Landbau sowie auf den verbandseigenen Richtlinien von Biopark e. V.  Wesentliche Kriterien von Biopark sind:

  • Verzicht auf chemisch synthetische Betriebshilfsstoffe (Herbizide, Insektizide, Fungizide),
  • keine Anwendung gentechnisch veränderter Organismen,
  • Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch betriebseigene Dünger, vielfältige Fruchtfolge und Leguminosenanbau,
  • artgerechte Tierhaltung: Tierbesatz pro Hektar unter zwei Großeinheiten,
  • Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpungskette

Kontrolle

Bei der Erstkontrolle werden relevante Daten des Betriebs erfasst und die Umstellungszeit beginnt.
Die Kontrolle des gesamten Betriebes erfolgt mindestens einmal im Jahr. Darüber hinaus finden unangemeldete Stichprobenkontrollen im Rahmen von 10 % statt.
Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Kontrollberichten festgehalten.

Die Zertifizierung und damit die Entscheidung darüber, ob ein Landwirt oder Unternehmen berechtigt ist, seine Produkte mit dem Hinweis auf Biopark zu vermarkten, trifft Biopark. Entscheidungsgrundlage bilden jeweils die Ergebnisse und Fakten des Kontrollberichtes.
Bei Richtlinienverstößen werden Sanktionen gemäß Sanktionskatalog des Zertifizierungsvertrages von der Abmahnung bis hin zum Zeichenentzug und Ausschluss des Betriebes ausgesprochen.
Die Betriebe erhalten jährlich neu ein Zertifikat. Das Zertifikat bestätigt, dass der Betrieb die Richtlinien des Biopark e.V. einhält. Ein Zertifikat fordern beispielsweise Verarbeitungsunternehmen von ihren Zulieferern, die von Biopark zertifizierte Rohstoffe verarbeiten.

 

Vergabestelle

Biopark Mark GmbH
Stavenhagenerstraße 41
D-17139 Malchin

http://www.biopark.de

info@biopark.de

Kontrollstelle

zugelassene Kontrollstelle
u.a. ABCERT AG (DE-ÖKO-006) oder die Öko-Kontrollstelle GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
(DE-ÖKO-039) (siehe LINK)

https://www.oekolandbau.de/oeko-kontrollstellen/