Blauer EngelBabyüberwachungsgeräte RAL-UZ 125 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Babyüberwachungsgeräte zeichnet Geräte aus, die in der Produktion gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Verbraucherschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Informations- & Kommunikationselektronik Öffnen/Schließen Recyclinggerechte Konstruktion: nicht erfüllt Recyclinggerechte Konstruktion Das Gerät muss so konstruiert sein, dass es für Recyclingzwecke leicht zerlegbar ist, um Gehäusekunststoffe und Metalle als Fraktionen von Materialien anderer funktioneller Einheiten einfach zu trennen und nach Möglichkeit verwerten zu können. Geräuscharm: nicht erfüllt Geräuscharm Die Bewertung der Geräuschemissionen beruht auf der Angabe des garantierten A bewerteten Schallleistungspegels in Dezibel (dB) in Abhängigkeit des Lichtstroms. Der Grenzwert liegt bei 50dB. Strahlungsarm: erfüllt Strahlungsarm Um die Belastungen durch hochfrequente Wechselfelder (Frequenzbereiche von 27 bis 2.400 MHz) zu minimieren, darf die abgestrahlte Leistung des Senders einen Wert von 1,25 mW nicht überschreiten. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Es dürfen keine Stoffe mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent im Produkt enthalten sein, die sich laut REACH-Verordnung auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe befinden. Den Kunststoffen dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Es muss gewährleistet werden, dass in der Herstellung die Arbeitsbedingungen lt. geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen) und Menschenrechte eingehalten werden. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei der Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen, z.B. werden durch Nachfüllsysteme die Verpackungsabfälle verringert. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen gibt es Grenzwerte, wie z.B. Metalllötstellen und -kontakte, Quecksilber in Hintergrundbeleuchtungen, Läutermittel für die Glasherstellung oder Farbstoffe in Kunststoffgehäusen und -einfassungen. Reparierbarkeit: nicht erfüllt Reparierbarkeit Datenspeicher, Arbeitsspeicher, Bildschirm und LCD-Hintergrundbeleuchtung, Tastatur und Kühlventilator (in Desktops, Workstations und Small-Scale-Servern) müssen mithilfe gängiger Werkzeuge zugänglich und austauschbar sein. Der Akku muss austauschbar sein und es muss eine Anleitung für die Demontage und Reparatur mitgeliefert werden. Langlebigkeit: nicht erfüllt Langlebigkeit Hersteller müssen eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf Akkus geben bzw. für das gesamte Gerät eine Garantie von mind. 3 Jahren. Ersatzteile müssen nach Einstellung der Produktion noch mindestens 5 Jahre verfügbar sein. Geringer Energieverbrauch: erfüllt Geringer Energieverbrauch Das Gerät benötigt wenig Energie. Dies kann mit dem ETEC Wert (jährlicher Stromverbrauch in kWh) sichergestellt werden und variiert je nach Gerät. Zudem muss das Gerät über einen Energiesparmodus verfügen. Labels vergleichenfür Informations- & Kommunikationselektronik Ratgeber für Informations- & Kommunikationselektronik Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Gültig bis: 31.12.2022 Das Label kennzeichnet Babyüberwachungsgeräte (auch „Babyfone“ genannt), die sich durch folgende Umwelteigenschaften auszeichnen: geringer Energieverbrauch, minimierte Strahlenbelastung und Vermeidung umweltbelastender Materialien. Erfüllte Kriterien für Babyüberwachungsgeräte Geringer Energieverbrauch: Die elektrische Leistungsaufnahme der Gerätekomponenten auf der „Babyseite“ darf im Zustand der Raumüberwachung einen Wert von 2 Watt nicht überschreiten.Im ausgeschalteten Zustand darf die elektrische Leistungsaufnahme einen Wert von 1 Watt nicht überschreiten. Strahlenemissionen: Um die Belastungen durch hochfrequente Wechselfelder (Frequenzbereiche von 27 bis 2.400 MHz) zu minimieren, darf die abgestrahlte Leistung des Senders auf der „Babyseite“ einen Wert von 1,25 mW nicht überschreiten.In den Frequenzbereichen von 0,025 bis 150 KHz2 („niederfrequente Strahlung“) dürfen die von den Gerätekomponenten (einschließlich Netzteil) auf der „Babyseite“ abgestrahlten magnetischen Wechselfelder in einem Messabstand von 30 cm spezifische Effektivwerte nicht überschreiten. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Den Kunststoffen dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Des Weiteren sind halogenhaltige Polymere und halogenorganische Verbindungen als Flammschutzmittel nicht zulässig. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Quelle: https://www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabegrundlagen Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber. Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail