Blauer EngelEnergiemessgeräte für den Haushalt RAL-UZ 142 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Energiemessgeräte für den Haushalt zeichnet Geräte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Haushaltsgeräte Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Die Anforderungen bei Haushaltsgeräten betreffen v.a. die Materialanforderungen für Kunststoffe. Der Einsatz von FCKW und H-FCKW als Kältemittel und zur Herstellung von Treibmitteln ist nicht zulässig. Umweltschonendes Waschen: nicht erfüllt Umweltschonendes Waschen Das Gerät verfügt z.B. über eine Mengenautomatik, die den Wasserverbrauch auf die Befüllung abstimmt oder der maximale Wasserverbrauch ist pro Waschgang definiert. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Reparierbarkeit: nicht erfüllt Reparierbarkeit Es müssen für gewisse Jahre Ersatzteile zur Verfügung gestellt und Originalersatzteile mit handwerksüblichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Die Nutzungsdauer des Haushaltsgerätes kann dadurch bedeutend verlängert werden. Geräuscharm: nicht erfüllt Geräuscharm Das Gerät hat einen definierten maximalen Geräuschpegel. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, gibt es Grenzwerte, z.B. für Stoffe mit Potenzial der Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Geringer Energieverbrauch: erfüllt Geringer Energieverbrauch Es darf ein gewisser Energieverbrauch (unterschiedlich je nach Haushaltsgerät) nicht überschritten werden. Labels vergleichenfür Haushaltsgeräte Ratgeber für Haushaltsgeräte Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Das Label kennzeichnet qualitativ besonders hochwertige Energiemessgeräte, die sich durch folgende Umwelteigenschaften auszeichnen, hohe Messgenauigkeit, geringe Eigenleistungsaufnahme, sichere und langlebige Konstruktion, Verwendung umweltschonender Materialien und gute Dokumentation der Produkteigenschaften. Version 2 (01/2016): bis 31.12.2020 Erfüllte Kriterien für Energiemessgeräte für den Haushalt Geringer Energieverbrauch: Die Energiemessgeräte dürfen eine Leistungsaufnahme von durchschnittlich 2 Watt (gemessen in einem Intervall von 24 h) nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme ist beim betriebsbereiten Energiemessgerät ohne Messobjekt zu ermitteln. Langlebigkeit: Im Fall des Vorhandenseins einer Gerätebatterie muss diese leicht auswechselbar sein und der Batterietyp ist anzugeben. Sicherheitsanforderungen und Materialanforderungen an die elektronischen Bauteile: Die Geräte müssen das CE-Zeichen tragen und werden darüber hinaus einer Fallprüfung, einer Erwärmung bei Maximallast sowie einer Prüfung der elektrischen Oberflächenspannung unterzogen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Den Kunststoffen für Gehäuse und Gehäuseteile dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder besonders besorgniserregend gelten. Des Weiteren sind halogenhaltige Polymere und halogenorganische Verbindungen als Flammschutzmittel nicht zulässig. Funktionsumfang und Messgenauigkeiten: Es müssen unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung stehen, Messung und Bereitstellung der Messwerte der elektrischen Wirkleistung, Messung und Bereitstellung der Messwerte des elektrischen Energieverbrauchs, Berechnung und Bereitstellung der ermittelten Energiekosten und die dauerhafte Speicherung der zuletzt gemessenen kumulierten Werte für mind. 2. Wochen nach Trennung vom Netz. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber. Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt http://www.blauer-engel.de umweltzeichen@ral.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland http://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail