Blauer EngelFertigerzeugnisse aus Recyclingpapier und -karton RAL-UZ 14b Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier zeichnet Produkte aus, die zu 100% aus Altpapier hergestellt werden. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Schul- & Bürobedarf Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei der Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: nicht erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung In dem Produkt muss ein Mindestanteil an Kunststoff-Recyclaten und / oder an nachwachsenden Rohstoffen im Kunststoff verwendet werden. Langlebigkeit: nicht erfüllt Langlebigkeit Längere Nutzungsdauer insbesondere durch Nachfüllbarkeit, Reparierbarkeit, Recycling-Fähigkeit. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Gewisse Stoffe, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, können einer Beschränkung unterliegen, z.B. für Stoffe mit hohem Potenzial für Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Verbot von Chlor und halogenierte Bleichchemikalien bei der Aufbereitung der Altpapiere. Labels vergleichenfür Schul- & Bürobedarf Papierwaren Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, gibt es Grenzwerte, z.B. für Stoffe mit Potenzial der Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: nicht erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohstoffe (z.B. Holz) werden umwelt- und ressourcenschonend erzeugt. Diese nachhaltige Bewirtschaftung wird durch Zertifikate gewährleistet. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Verbot von Chlor und halogenierte Bleichchemikalien bei der Aufbereitung der Altpapiere. Aus mind. 50 % Altpapier: erfüllt Aus mind. 50 % Altpapier Papierabfall, der in Haushalten oder Gewerbebetrieben gesammelt wird, wird in Form einer Recyclingfaser zu mindestens 50 % in Hygieneprodukten verwertet. Labels vergleichenfür Papierwaren Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Bei der Papierherstellung aus Altpapier werden im Vergleich zur Herstellung von Frischfaserpapieren Ressourcen geschont sowie weniger Abwasser, Wasser und Energie verbraucht. Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen Blauer Engel garantieren, dass die Papierfasern der Produkte aus 100% Altpapier gewonnen werden. Bei der Herstellung sind zudem der Einsatz von Chlor, optischen Aufhellern oder halogenierten Bleichmitteln verboten. Zusätzlich dürfen die Produkte zu höchstens 5% aus anderen Materialien wie Kunststoff, Metall, etc. bestehen. Im Geltungsbereich enthalten sind: • Schulhefte • Heftumschläge • Blöcke, Flip-Chart-Blöcke, Mal- und Zeichenblöcke • Ringbucheinlagen • Etiketten • Notizklebezettel, Haftnotizen • Tonzeichenpapiere, -karton, bzw. Bastelpapier • Moderationskarten, Karteikarten • Trennblätter • Notizbücher • unbedruckte Postkarten • unbedruckte Briefumschläge, Versandtaschen • Rechnungssätze, Formularbücher • Wertmarken • Schreibtischunterlagen • Malbücher • Bürokalender • Geschenkpapier Erfüllte Kriterien für Recyclingpapier Produkte aus mind. 50% Altpapier: Recyclingpapiere mit dem Umweltzeichen Blauer Engel garantieren, dass diese aus 100% Altpapier bestehen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Bei der Herstellung sind der Einsatz von Chlor, optischen Aufhellern oder halogenierten Bleichmitteln verboten. Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Bei der Herstellung von Recyclingpapier müssen von Direkteinleitern die Emissionswerte für die Wasserbelastung eingehalten werden, die von der EU-Kommission im „Referenzdokument über die Besten Verfügbaren Techniken in der Zellstoff- und Papierindustrie“ beschrieben sind. Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Farbmittel, Oberflächenveredelungs-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe müssen den Richtlinien der EU entsprechen. Die Stoffe Formaldehyd und Pentachlorphenol dürfen vorgeschriebene Maximalwerte im Endprodukt nicht überschreiten. Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blauen Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Quelle: https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20014b-202001-de%20Kriterien-2020-05-22.pdf Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz (Zeicheninhaber) Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt Umweltbundesamt FG III 1.3 Postfach 1406 06813 Dessau https://www.blauer-engel.de/ info@blauer-engel.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail