Blauer EngelGartengeräte RAL- UZ 206 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Gartengeräte zeichnet Geräte mit Elektromotoren aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Gartengeräte Öffnen/Schließen Recyclinggerechte Konstruktion: nicht erfüllt Recyclinggerechte Konstruktion Produkte sind recyclebar und können leicht demontiert und einer Verwertung zugeführt werden. Reparierbarkeit: erfüllt Reparierbarkeit Durch eine modulare Bauweise kann das Gerät zerlegt und mittels Ersatzteile repariert werden. Dadurch kann die Lebensdauer des Gerätes verlängert und Abfall reduziert werden. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und /oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Geräuscharm: erfüllt Geräuscharm Die vorgeschriebenen Geräuschobergrenzen werden eingehalten. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Stoffe, die als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten.. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Dabei handelt es sich z.B. um Stoffe, die als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Bei Verbrennungsmotoren müssen strenge Emissionsgrenzwerte für Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlemonoxid eingehalten werden. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Labels vergleichenfür Gartengeräte Ratgeber für Gartengeräte Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Das Label kennzeichnet Gartengeräte mit Elektromotor und umfasst Motorkettensägen, Heckenscheren, Rasenmäher, elektrische Sensen und Trimmer, Vertikutierer, Häcksler und Hochentaster. Die Geräte zeichnen sich durch folgende Umwelteigenschaften aus, besonders niedrige Lärmemissionen, lange Akku-Lebensdauer und Verfügbarkeit von Ersatzakkus, Reduzierung von Schadstoffen im Akku, schadstoffarme Gerätematerialien und langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion. Version 1 (01/2017): bis 31.12.2021 Erfüllte Kriterien für Gartengeräte Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Für Akkus gibt es Grenzwerte für Schwermetalle (Quecksilber, Cadmium und Blei). Geräuscharm: es gibt für die unterschiedlichen Geräte Grenzwerte für die Geräuschemissionen. Langlebigkeit: Bei Akku betriebenen Geräte muss der Akku zerstörungsfrei vom Gerät trennbar sein. Auf Akkus muss die Akkukapazität lesbar angegeben sein. Die Akkuselbstentladung muss gering sein und nachgewiesen werden. Es muss für Akkus eine Garantie von mindestens 24 Monaten gewährleistet werden und für mindestens 5 Jahre ab Produktionseinstellung ein Ersatz des Akkus gewährleistet sein. Reparierbarkeit und recyclinggerechte Konstruktion: Die Geräte müssen die Prinzipien der VDI-Richtlinie 2243 „Konstruieren recyclinggerechter technischer Produkte“ auf der Basis von Merkmalen erfüllen, die der Inverkehrbringer unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verfahren zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung festgelegt hat. Gehäuseteile und großformatige Baugruppen müssen aus einem einheitlichen Polymer bestehen. Eine einfache Reparierbarkeit/Austauschbarkeit wesentlicher Verschleißteile muss gewährleistet sein. Dazu gehört die einfache Demontierbarkeit der Geräte und Baugruppen bzw. einfache Erreichbarkeit der Verschleißteile. Die „einfache Reparierbarkeit“ ist aber auch gegeben, wenn diese durch Reparaturwerkstätten mit Spezialwerkzeug vorgenommen werden kann. Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Es muss der Ladezustand angezeigt werden und der Akku muss vor Über- und Tiefenentladung geschützt werden. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Es dürfen unter anderem kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und Polybromierte Biphenyle (PBB) verwendet werden. Den Kunststoffen für Gehäuse und Gehäuseteile dürfen keine Stoffe zugesetzt sein, die als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder besonders besorgniserregend gelten. Des Weiteren sind halogenhaltige Polymere und halogenorganische Verbindungen als Flammschutzmittel nicht zulässig. In den Griffen dürfen sich keine polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) befinden. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber. Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt http://www.blauer-engel.de umweltzeichen@ral.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail