Blauer EngelHygiene-Papier aus Altpapier RAL-UZ 5 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Hygiene Papier aus Altpapier zeichnet Produkte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Hygieneprodukte Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: nicht erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohfasern müssen aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen. Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen Richtlinien geregelt. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Bei gewissen Inhaltstoffen (wie Bleichmittel), die umwelt- bzw. gesundheitsschädlich sind, müssen Grenzwerte eingehalten werden. Die Stoffe Formaldehyd und Pentachlorphenol dürfen vorgeschriebene Maximalwerte im Endprodukt nicht überschreiten. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Giftige Inhalts- und Farbstoffe sowie optische Aufheller sind verboten. Aus kontrolliert biologischem Anbau: nicht erfüllt Aus kontrolliert biologischem Anbau Baumwolle muss entsprechend den Anforderungen der EU Bio-Verordnung (834/2007), dem National Organic Program (NOP) der USA oder gleichwertigen rechtlichen Verpflichtungen der Handelspartner der EU angebaut worden sein. Produkte aus mind. 50 % Altpapier: erfüllt Produkte aus mind. 50 % Altpapier Papierabfall, der in Haushalten oder Gewerbebetrieben gesammelt wird, wird in Form einer Recyclingfaser zu mindestens 50 % in Hygieneprodukten verwertet. Labels vergleichenfür Hygieneprodukte Ratgeber für Hygieneprodukte Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Die Verwendung von Altpapier bei der Herstellung von Hygienepapier trägt zur Schonung von Ressourcen, insbesondere des Ökosystems Wald, zum Schutz des Klimas und zur Verminderung des Abfallaufkommens bei, besonders beim Einsatz von Altpapier aus haushaltsnaher und gewerblicher Erfassung. Die mit der Zellstofferzeugung unmittelbar verbundenen Umweltbelastungen werden vermieden. Version 2 (01/2018): Laufzeit bis 31.12.2022 Kriterien für Hygienepapier aus 100% Altpapier Verboten sind giftige Inhalts- und Farbstoffe Verbot von optischen Aufhellern Die Stoffe Formaldehyd und Pentachlorphenol dürfen vorgeschriebene Maximalwerte im Endprodukt nicht überschreiten Farbmittel, Oberflächenveredelungs-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe müssen den Richtlinien der EU entsprechen Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber. Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.dewww.blauer-engel.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail