Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Emissionsarme Innenwandfarben zeichnet Farben aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen.
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Wofür das Label steht
Farben & Lacke
Beschreibung
Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden.
Vorteile der Produkte mit Zertifizierung
- emissions- und schadstoffarm
- in der Wohnumwelt gesundheitlich unbedenklich
Version 2 (01/2020): Verlängerung ohne Änderung um ein Jahr, bis 31.12.2020
Kriterien für emissionsarme Innenwandfarben
- Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Reduktion gesundheitlich/ökologisch bedenklicher Stoffe:
- Emissionsgrenzwerte: Begrenzung bestimmter Emissionen (z.B. flüchtige organische Verbindungen)
- Lösungsmittelarm
- Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Ausschluss bestimmter Stoffe und Zubereitungen (z.B. giftige, krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, Blei-, Cadmium- oder Chrom-VI-haltige Verbindungen)
- verpflichtende Angabe der Inhaltsstoffe: gemäß der VDL-Richtlinien (Verband der deutschen Lackindustrie e.V.)
Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit.
- Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor.
- RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden.
- Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung.
Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet
- „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“,
- „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“,
- „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw.
Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft.
Quelle: https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20102-201501-de%20Kriterien.pdf
Gütezeichen-Typ
Gütezeichen
Vergabestelle
Inhaber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber.
Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt
Kontrollstelle
RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Deutschland