Blauer EngelEmissionsarme Verlegeunterlagen für Bodenbeläge RAL-UZ 156 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Die Richtlinie für Verlegeunterlagen für Bodenbeläge zeichnet emissionsarme Produkte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Baustoffe Öffnen/Schließen Recyclinggerechte Konstruktion: nicht erfüllt Recyclinggerechte Konstruktion Es muss eine Rückbaubarkeit möglich sein und dafür Informationen für einen ökologischen Rückbau, sowie zur Wieder- oder Weiterverwendung bzw. Verwertung und Deponierung zur Verfügung gestellt werden. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Stoffe, die als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: nicht erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohstoffe müssen aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen, z.B. muss das Holz zu einem bestimmten Prozentsatz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die genauen Anforderungen werden in der Richtlinie des Gütezeichens geregelt. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei der Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Labels vergleichenfür Baustoffe Ratgeber für Baustoffe Bodenbeläge Öffnen/Schließen Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Welche Inhaltstoffe verboten sind, werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt, oftmals handelt es sich um halogenorganische Verbindungen oder Biozide. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei der Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, gibt es Grenzwerte, z.B. für Stoffe mit Potenzial der Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Emissionsgrenzwerte werden für Klebstoffe, flüchtige organische Verbindungen, Geruchs- und Reizstoffe eingehalten. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohstoffe müssen aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen. Zum Beispiel Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung oder Linoleum mit einem gewissen Anteil aus nachwachsenden oder mineralischen Rohstoffen. Die genauen Anforderungen werden in der Richtlinie des Gütezeichens geregelt. Labels vergleichenfür Bodenbeläge Ratgeber für Bodenbeläge Beschreibung Der Blaue Engel ist das deutsche staatliche Umweltzeichen. Seit 1978 setzt er Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien beschlossen werden. Mit dem Umweltzeichen „Emissionsarme Verlegeunterlagen für Bodenbeläge“ sollen Produkte gekennzeichnet werden können, die unter Einsatz von Werkstoffen und Materialien, die die Umwelt weniger belasten, hergestellt werden, die in der Wohnumwelt aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich sind und keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören. Version 1 (01/2019): Laufzeit bis 31.12.2022 Erfüllte Kriterien für emissionsarme Verlegeunterlagen Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung: Bei Verlegeunterlagen aus Holzfasern, muss das verwendete Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen. Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: keine krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffe, kein Einsatz von teil-/ halogenierten organischen Verbindungen (z. B. als Bindemittel oder Flammschutzmittel) ohne gesundheitsgefährdende Weichmacher (Phthalate) besonders emissionsarm Der Blaue Engel ist jedoch kein Unbedenklichkeitszeichen: Die so gekennzeichneten Produkte stellen in ihrer jeweiligen Produktgruppe das „geringste Übel“ in puncto Umweltbelastung dar, nach dem Motto: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Konkret bedeutet dies, dass der Blaue Engel kein Gütesiegel auf das Gesamtprodukt ist, sondern nur für eine bestimmte Eigenschaft. Der Verbraucher muss hierzu besonders den Untertitel beachten, der bspw. lautet „Der Blaue Engel, weil emissionsarm“, „Der Blaue Engel, weil Mehrweg“, „Der Blaue Engel, weil aus 100% Altpapier“ usw. Ein Produkt könnte daher auch mehr als einen Blaue Engel Gütesiegel aufweisen. Die Hersteller beschränken sich aber meist auf die Herausstellung einer bestimmten Eigenschaft. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, fungiert als Zeicheninhaber und informiert die Öffentlichkeit. Umweltbundesamt, nimmt Anträge entgegen und legt sie nach Prüfung und Bewertung der Jury vor. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., als Zeichenvergabestelle, führt die Expertenanhörungen durch und prüft, ob die Anforderungen erfüllt werden. Jury Umweltzeichen („Jury UZ“), das unabhängige Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern, hat im Vergabeverfahren das letzte Wort und trifft die eigentliche Vergabeentscheidung. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Inhaber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat G I 4 Nachhaltige Verbraucherschutzpolitik, Produktbezogener Umweltschutz Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist der Zeicheninhaber. Fachliche Expertise: Das Umweltbundesamt https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de Kontrollstelle RAL gGmbH Fränkische Straße 7 53229 Bonn Deutschland https://www.blauer-engel.de/ umweltzeichen@ral.de teilen twittern teilen E-Mail