Das Europäische Umweltzeichen "Euroblume" für Textilerzeugnisse wird von der Europäischen Kommission vergeben und umfasst Bekleidung und Accessoires sowie Heimtextilien aus Naturfasern (Baumwolle, Wolle, Flachs etc.) und Kunstfasern (Acryl, Elastan, Polyamid, Polyester und Polypropylen).
Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen
Wofür das Label steht
Kleidung & Textilien
Sportbekleidung
Beschreibung
Das Europäische Umweltzeichen „Euroblume“ ist ein freiwilliges anerkanntes System, das Konsumenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützt, umweltgerechte Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Das Europäische Umweltzeichen kennzeichnet Produkte, die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten mit dem gleichen Gebrauchswert über alle Lebenszyklusphasen in der Summe geringere Umweltauswirkungen haben.
Erfüllte Kriterien für Textilerzeugnisse
- Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: es werden Grenzwerte und Verbote für gewisse Stoffe festgelegt, unter anderem dürfen keine Schwermetallsalze (Ausnahme Eisen) oder Formaldehyd bei Entfärbung oder Depigmentierung, keine Chlorbleichmittel etc. verwendet werden, Vorgaben für Metallkomplexfarbstoffe und Azofarbstoffe, Pestizide etc.
- Rohstoffe aus kontrolliert biologischem Anbau: Mindestgehalt für ökologische Baumwolle für Baumwollfasern oder andere zellulosische Samenfasern, Rückverfolgbarkeitsanforderung für ökologische Baumwolle
- Abwasseraufbereitung: Einhaltung von Grenzwerten bei der Einleitung von Abwässern im Herstellungsprozess
- Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Energieeffizienz im Produktionsprozess (u.a. Waschen und Trocknen), Behandlung von Emissionen in Luft und Wasser
- Soziale Verantwortung: Grundprinzipien und Arbeitnehmerrechte die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und in den OECD-Leitsätzen für multinatio-nale Unternehmen festgelegt sind, müssen umgesetzt werden
Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren
Die Europäische Kommission beauftragt als Labelinhaber einen speziellen Ausschuss (AEUUZ) für die Kriterienentwicklung. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten.
Die Kriterien werden darauf zur Abstimmung den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vorgelegt. Bei den zertifizierten Produkten werden stichprobenartige Kontrollen durch unabhängige Prüfer und den Verein für Konstumenteninformation durchgeführt.
Gütezeichen-Typ
Gütezeichen
Vergabestelle
Europäische Kommission - European Eco-Labelling Board (EELB)
In Österreich: BMK
Stubenbastei 5
A-1010 Wien
Kontrollstelle
Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer