EU Eco-LabelTextilerzeugnisse C(2017) 5069 Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Das Europäische Umweltzeichen "Euroblume" für Textilerzeugnisse wird von der Europäischen Kommission vergeben und umfasst Bekleidung und Accessoires sowie Heimtextilien aus Naturfasern (Baumwolle, Wolle, Flachs etc.) und Kunstfasern (Acryl, Elastan, Polyamid, Polyester und Polypropylen). Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Heimtextilien Öffnen/Schließen Abwasseraufbereitung: erfüllt Abwasseraufbereitung Produzierende Betriebe müssen ihre Abwässer aufbereiten. Verbot bestimmter Stoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Stoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Dazu zählen z.B. halogenierte und aromatische Lösungsmittel, FCKWs, Formaldehyd, zinnorganische Verbindungen, Phtalate, Bisphenol A und Schwermetalle. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Entlang der Produktionskette der Textilien (Stoffe, Fasern, Garne bis zur Konfektionierung) ist der Anteil an giftigen Lösungsmitteln, Weichmachern, Farbstoffen, Bleichmitteln etc. beschränkt. Aus kontrolliert biologischem Anbau: erfüllt Aus kontrolliert biologischem Anbau Die Fasern stammen aus kontrolliert biologischem Anbau, das bedeutet: Kein Einsatz von Gentechnik sowie Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel. Soziale Verantwortung: erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Labels vergleichenfür Heimtextilien Ratgeber für Heimtextilien Kleidung & Textilien Öffnen/Schließen Artgerechte Tierhaltung: nicht erfüllt Artgerechte Tierhaltung Tierschutz bezogen auf Wollprodukte (u. a. kein Mulesing), Verbot bestimmter Stoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Stoffe Entlang der Wertschöpfungskette in der Textilbranche (insbesondere in den Prozessschritten des Färbens) sind bestimmte Stoffe verboten, wie z.B. halogenierte Carrier oder Schwermetallsalze. Abwasseraufbereitung: erfüllt Abwasseraufbereitung Produzierende Betriebe müssen ihre Abwässer aufbereiten. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Entlang der Produktionskette der Textilien (Stoffe, Fasern, Garne bis zur Konfektionierung) ist der Anteil an giftigen Lösungsmitteln, Weichmachern, Farbstoffen, Bleichmitteln etc. beschränkt. Aus kontrolliert biologischem Anbau: erfüllt Aus kontrolliert biologischem Anbau Die Fasern stammen aus kontrolliert biologischem Anbau, d.h. kein Einsatz von Gentechnik, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel sowie Förderung von Artenvielfalt/Naturschutz. Soziale Verantwortung: erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Labels vergleichenfür Kleidung & Textilien Ratgeber für Kleidung & Textilien Sportbekleidung Öffnen/Schließen Abwasseraufbereitung: erfüllt Abwasseraufbereitung Produzierende Betriebe müssen ihre Abwässer aufbereiten. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Die Produktion von Sportbekleidung ist teilweise sehr chemikalienintensiv. Um die Umwelt während der Produktions- und Nutzungsphase zu schützen, sind gewisse Stoffe verboten. Artgerechte Tierhaltung: nicht erfüllt Artgerechte Tierhaltung Die Tierhaltung erfolgt gemäß EU-Bio-Verordnung 834/2007 und betrifft die geeignete Belüftung, die Einhaltung des benötigten Platz- und Komfortbedarfs sowie des Lichtanspruches der Tiere. Die Fütterung erfolgt mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Tiermehl, Antibiotika oder Leistungsförderern. Hormonelle Behandlungen zur Wachstums- bzw. Reproduktionsförderung sind verboten. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Entlang der Produktionskette der Textilien (Stoffe, Fasern, Garne bis zur Konfektionierung) ist der Anteil an giftigen Lösungsmitteln, Weichmachern, Farbstoffen, Bleichmitteln etc. beschränkt. Aus kontrolliert biologischem Anbau: erfüllt Aus kontrolliert biologischem Anbau Die Fasern stammen aus kontrolliert biologischem Anbau, d.h. kein Einsatz von Gentechnik; Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel sowie Förderung von Artenvielfalt/Naturschutz. Soziale Verantwortung: erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Labels vergleichenfür Sportbekleidung Beschreibung Das Europäische Umweltzeichen „Euroblume“ ist ein freiwilliges anerkanntes System, das Konsumenten bei ihrer Kaufentscheidung unterstützt, umweltgerechte Produkte und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Das Europäische Umweltzeichen kennzeichnet Produkte, die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten mit dem gleichen Gebrauchswert über alle Lebenszyklusphasen in der Summe geringere Umweltauswirkungen haben. Erfüllte Kriterien für Textilerzeugnisse Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: es werden Grenzwerte und Verbote für gewisse Stoffe festgelegt, unter anderem dürfen keine Schwermetallsalze (Ausnahme Eisen) oder Formaldehyd bei Entfärbung oder Depigmentierung, keine Chlorbleichmittel etc. verwendet werden, Vorgaben für Metallkomplexfarbstoffe und Azofarbstoffe, Pestizide etc. Rohstoffe aus kontrolliert biologischem Anbau: Mindestgehalt für ökologische Baumwolle für Baumwollfasern oder andere zellulosische Samenfasern, Rückverfolgbarkeitsanforderung für ökologische Baumwolle Abwasseraufbereitung: Einhaltung von Grenzwerten bei der Einleitung von Abwässern im Herstellungsprozess Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Energieeffizienz im Produktionsprozess (u.a. Waschen und Trocknen), Behandlung von Emissionen in Luft und Wasser Soziale Verantwortung: Grundprinzipien und Arbeitnehmerrechte die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), in den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und in den OECD-Leitsätzen für multinatio-nale Unternehmen festgelegt sind, müssen umgesetzt werden Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Die Europäische Kommission beauftragt als Labelinhaber einen speziellen Ausschuss (AEUUZ) für die Kriterienentwicklung. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel und kleinere und mittlere Unternehmen vertreten. Die Kriterien werden darauf zur Abstimmung den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vorgelegt. Bei den zertifizierten Produkten werden stichprobenartige Kontrollen durch unabhängige Prüfer und den Verein für Konstumenteninformation durchgeführt. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Europäische Kommission - European Eco-Labelling Board (EELB) In Österreich: BMK Stubenbastei 5 A-1010 Wien http://www.eco-label.com/german/ ecolabel@cec.eu.int Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at/de/ecolabel/start info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail