Das EU Energielabel zeigt an, wie energieeffizient ein Elektrogerät ist. Es teilt die Energieeffizienz von Elektrogeräten in 7 Energieeffizienzklassen von A (sehr effizient) bis D (wenig effizient).
Zu EU Energielabel* gehören folgende Richtlinien:
Beschreibung
Das Energieetikett gibt wichtige technische Informationen wie z.B. Geräuschemissionen, Wasserverbrauch, nutzbares Volumen der Backröhre in Liter etc. Diese Etiketten sind EU-weit einheitlich und ermöglichen den KonsumentInnen den direkten Vergleich zwischen den Geräten einer Gruppe. Energieeffizienzklasse A bedeutet wenig Stromverbrauch bis G (hoher Stromverbrauch).
Energieeffiziente Produkte fallen unter zwei EU-Richtlinien:
- Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) – sie betrifft die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten
- Die Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung (2010/30/EU) – sie betrifft die Kentlichmachung der leistungsfähigsten Geräte für den Verbraucher
Derzeit bestehen 11 Produktgruppen, die unter die Vorschriften für Energieeffizienz und Energieeffizienzkennzeichnung fallen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Staubsauer, Lampen, Leuchten, Fernseher, Klimaanlagen, Hauhaltskochgeräte und Lüftungsanlagen.
Das EU Energielabel für Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefrierschränke bzw. Fernseher und Monitore wurde im März 2021 adaptiert. Ab September 2021 führt die EU auch für Lampen und Leuchtmittel ein neues Energielabel ein. In den kommenden Jahren sind dann auch Wäschetrockner, Backöfen und Dunstabzugshauben geplant. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Die einzelnen im Rahmen dieser Richtlinien erlassenen Rechtsakte für Produkte ermöglichen es den Verbrauchern, die energieffizientesten Produkte zu kaufen, und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Unternehmen.
Kontrolle
Externe Kontrolle durch die Österreichische Verwaltungsbehörde
Gütezeichen-Typ
Kontrollzeichen
Kontrollstelle
Österreichische Verwaltungsbehörde