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Keimling

Der Keimling kennzeichnet Produkte, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Die Zertifizierung basiert auf der europäischen Norm EN 13 432.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      2 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      2 von 3 erfüllt
7 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • nicht erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • nicht erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Was das Label verspricht

Verpackungen

Beschreibung

Das European Bioplastics e.V. entwickelten ein Zertifizierungssystem, um bei Kunststoffe  die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit nachzuweisen. Der Keimling kennzeichnet Produkte, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Produkte, die das Keimling Logo tragen, sind biologisch abbaubar und zersetzen sich vollständig nach wenigen Wochen in einer Kompostierungsanlage.

Kriterien im Detail

Anforderungen: Der Kunststoff muss in einer Kompostieranlagen in rund einem Vierteljahr zu neunzig Prozent in Teilchen zerfallen sein, die kleiner als zwei Millimeter groß sind. Nach einem halben Jahr muss das Material zu mindestens neunzig Prozent abgebaut sein. Der entstandene Kompost wird auf normales Pflanzenwachstum getestet. Sämtliche Inhaltstoffe müssen unbedenklich für die Kompostierung sein. Auch erdölbasierter Kunststoff kann den Anforderungen entsprechen.

  • Einhaltung der EU-Norm EN 13 432: Diese Norm besagt, dass das gesamte Produkt – mitsamt seinen Farben, Etiketten etc.- biologisch abbaubar und kompostierbar ist. Der Zeitrahmen ist dabei mit maximal sechs Monaten vorgegeben. In dieser Zeit müssen mindestens 90% des Materials zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse abgebaut sein.
  • Förderung erneuerbarer Rohstoffe: Bei den eingesetzten Rohstoffen handelt es sich entweder um nachwachsende Rohstoffe wie Stärke, Zucker oder Pflanzenöle oder auch um fossile Rohstoffe (z. B. Erdöl).
  • Rohstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung
  • Einsatz biologisch abbaubarer Inhaltsstoffe: Das gesamte Produkt muss biologisch abbaubar sein – das können eben auch Produkte aus fossilen Rohstoffen sein!
  • Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Dadurch, dass die Produkte biologisch abbaubar sind, werden die Inhaltsstoffe wieder in den Stoffkreislauf integriert.

In Abhängigkeit von der Beschaffenheit und der Zusammensetzung der Produkte können folgende Prüfungen durchgeführt worden sein:

  • Chemische Prüfung
  • Test auf vollständige biologische Abbaubarkeit im Laborversuch
  • Desintegration unter industriellen Kompostierungsbedingungen
  • Pflanzenverträglichkeit

Mit diesen Prüfungen wird u.a. sichergestellt, dass weder Schwermetalle in den Boden gelangen noch die Kompostqualität negativ beeinflusst wird.

Kontrolle

Kontrollen werden von DIN CERTCO  regelmäßig mit von ihr anerkannten externen Experten (Inspektoren, Auditoren, Gutachern oder Bewertern) durchgeführt.

Kritik

Laut Verbraucherzentrale stellen der Claim  “biologisch abbaubar”  nicht sicher, dass das Produkt 100 % abgebaut wird.

Die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ werden aber häufig mit der gleichen Bedeutung verwendet. Oft dürfen aber kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck  im Biomüll in Österreich nicht entsorgt werden.

Grund ist, dass das Produkt nicht aus 100 Prozent nachwachsenden Rohstoffen besteht. Es kann auch ein kleiner Teil an erdölbasierten Polymeren beigemischt sein, um zum Beispiel die Reißfestigkeit des Müllbeutels zu erhöhen. Dies stört die Qualität des Kompostes.

Deshalb gilt: Am besten keinen Beutel für den Biomüll benutzen. Das hat auch schon bei den Generationen vor uns geklappt. Sie haben einfach ein Stück Zeitungspapier unten in den Mülleimer gelegt. Das saugt die Feuchtigkeit auf und verhindert, dass der Müll beim Ausschütten am Boden kleben bleibt – und es funktioniert auch heute noch.

 

Vergabestelle

European Bioplastics e.V.
Marienstrasse 19-20
10117 Berlin

Tel: +49 30 28482 350

https://www.european-bioplastics.org/bioplastics/standards/labels/

Kontrollstelle

Der Zertifizierungsprozess wird vom belgischen Zertifizierer TÜV Austria Belgium und dem deutschen Zertifizierer DIN CERTCO angeboten.

https://www.dincertco.de/din-certco/de/news/certification-scheme.html

info@dincertco.de