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Natural Cosmetics Standard

Das deutsche Label für Naturkosmetik regelt die Qualität der Inhaltsstoffe z.B. sind bestimmte schädliche Inhaltsstoffe verboten bzw. nur eingeschränkt erlaubt. Darüber gibt es Zusatzbezeichnungen wie "Organic Quality" (Inhaltsstoffe zu mind. 95 % aus biologischer Produktion) oder "Vegan".

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Weniger ist bei Kosmetik oft mehr – kaufe nur Produkte, die du auch wirklich brauchst und versuche Wegwerfprodukte zum einmaligen Gebrauch durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen.

Was das Label verspricht

Kosmetische Produkte

Beschreibung

Der Standard wurde von der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik (GfaW) in Zusammenarbeit mit EcoControl GbR und INCI-Experts GmbH entwickelt. Der Natural Cosmetics Standard ist eine Zertifizierung für Naturkosmetik-Produkte und regelt die Qualität der Inhaltsstoffe von Naturkosmetika. Der Standard setzt aber keine prozentuale Vorgabe für die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe.

  • Der Zusatz „Organic Quality“ bedeutet, dass es sich um Bio-Kosmetik handelt, deren Inhaltsstoffe aus landwirtschaftlichem Ursprung zu mindesten 95 Prozent aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) stammen. Wie hoch der Anteil tatsächlich ist, muss auf dem Produkt genau angegeben werden.
  • „Vegan“ zeichnet Produkte aus, deren Bestandteile weder aus noch von tierischen Stoffen stammen.
  • „Vegan Organic Quality“ kombiniert Bio-Qualität mit dem Verzicht auf tierische Ingredienzien.

Kriterien im Detail

  • Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: nicht erlaubte Stoffe sind EDTA-Komplexbildner, Glutaraldehyd, Formaldehyd oder Formaldehydabspalter, hologenorganische Verbindungen, synthetische Fette, Öle, Wachse oder Silikone, aromatische Amine, Ethanolamine und -derivate, synthetische Duftstoffe, ethoxilierte Hilfs- und Rohstoffe, Moschus-Verbindungen, Phtalate, PEG und PEG-Derivate
  • Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffe: NCS arbeitet mit einer Positivliste, nur jene Stoffe, die sich darauf befinden sind zulässig
  • Kein Einsatz von tierischen Rohstoffen aus toten Wirbeltieren: Naturstoffe von toten Wirbeltieren sind verboten. Naturstoffe, die von lebenden Tieren stammen, wie beispielsweise Miclh oder Honig dürfen verwendet werden.
  • Biologisch abbaubar: Tenside müssen zu über 60% innerhalb von 28 Tagen biologisch abbaubar sein
  • Umweltschonende Produktion: die Behandlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Endprodukte mit ionisierenden Stoffen ist nicht zulässig. Für die Gewinnung von Naturstoffen dürfen lediglich physikalische Verfahren unter Verwendung von, auf der Positivliste angeführten, Extraktions- und Hilfsmittel verwendet werden.
  • Umweltschonende Verpackung: Verpackungen müssen rezyclierbar sein und unnötige Umverpackung ist nicht erlaubt. Das Design der Verpackung muss eine vollkommene Restentleerung ermöglichen.
  • Nachhaltige Beschaffung von Palmöl, Palmkernöl und ihren Derivaten: kritische Stoffe, im Sinne der Nachhaltigkeit, wie Palmöl, sollen vermieden werden. Wenn Palmöl und Palmkernöl unvermeidbar sind, dann stammen sie zumindest aus RSPO-Anbau.
  • Tierversuchsfrei: Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

Kontrollverfahren

Die Prüfung erfolgt durch unabhängige externe Kontrollstellen jährlich. Diese Zertifizierungs- und Kontrollstellen müssen laut dem NCS Standard zugelassen sein und gemäß ISO 17065 arbeiten.

Vergabestelle

GfaW Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik UG
Waldisstrasse 24
37242 Bad Sooden-Allendorf
Tel.: +49 (0) 5652 587809

https://gfaw.eu/

info@gfaw.eu

Kontrollstelle

EcoControl GmbH

https://ecocontrol.website/

info@ecocontrol.online