Österreichisches UmweltzeichenBürostühle und Bürodrehstühle (UZ 34) Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Zertifikat für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie für Bürostühle und Bürodrehstühle zeichnet Produkte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Polstermöbel Öffnen/Schließen Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmt Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Stoffe, die als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Recyclinggerechte Konstruktion: erfüllt Recyclinggerechte Konstruktion Produkte sind recyclebar und können leicht demontiert und einer Verwertung zugeführt werden. Aus kontrolliert biologischem Anbau: nicht erfüllt Aus kontrolliert biologischem Anbau Die Fasern stammen aus kontrolliert biologischem Anbau, d.h. kein Einsatz von Gentechnik und Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen Langlebigkeit: erfüllt Langlebigkeit Es müssen für eine gewisse Zeit Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden und diese Information muss mittels Produktunterlagen auch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohstoffe müssen aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammen, z.B. muss das Holz zu einem bestimmten Prozentsatz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die genauen Anforderungen werden in der Richtlinie des Gütezeichens geregelt. Labels vergleichenfür Polstermöbel Ratgeber für Polstermöbel Beschreibung Das Österreichische Umweltzeichen wird Produkten und Dienstleistungen verliehen, die gehobene Standards bezüglich ihrer Leistung im Bereich Umweltschutz und Qualität erfüllen. Zielsetzung dieser Richtlinie ist es, jene Büroarbeitsstühle und Bürostühle zu fördern, die auf Grund der eingeschränkten Materialvielfalt und ihrer Konstruktion eine optimale Verwertung der Produkte nach Gebrauchende ermöglichen. Der Aspekt der nachhaltigen, kreislauforientierten Wirtschaft wird auch durch den Einsatz von Materialien auf Basis nachwachsender Rohstoffe bzw. Recyclat unterstützt. Neben der Umweltverträglichkeit der Produkte werden an die Stühle auch ergonomische Anforderungen gestellt, die dem Benutzer „richtiges Sitzen“ ermöglichen sollen. Erfüllte Kriterien für Bürostühle und Bürodrehstühle Rohstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung: Mindestens 50 Massen% aller verwendeten Nichtmetallteile müssen aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus Recyclingmaterial (z.B. Aluminium und Aluminiumlegierungen: Bei der Verwendung von Aluminium müssen mindestens 30 Massen% Sekundäraluminium eingesetzt werden) stammen. Emissionsgrenzwerte im Endprodukt: Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd und flüchtig organischen Verbindungen. Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: es gibt Luft- und Lärmemissions-Grenzwerte für den Produktionsstandort. Die Betriebe müssen ein Abfallwirtschaftskonzept aufweisen Langlebigkeit: Es ist entweder ein Reparatur- und Pflegeservice, ein Ersatz von Verschleißteilen für mindestens 10 Jahre oder ein Rücknahmesystem zu errichten Umweltschonende Verpackung: Eingesetzte Kunststoffe müssen frei von halogenierten organischen Verbindungen sein. Verbot bestimmter Inhaltsstoffen: z.B. Polyurethan Weichschaumteile: Ausschluss von FKW, FCKW oder H-FCKW als Treibmittel; zur Färbung der Bezugsmaterialien dürfen keine Farbstoffe auf Basis der Schwermetalle Cadmium, Chrom 6+, Quecksilber, Blei oder deren Verbindungen verwendet werden. Die Verwendung halogenierter Flammschutzmittel, Antimonoxide und PVC ist untersagt, ebenso der Einsatz von chromgegerbtem Leder sowie die Verwendung von halogenierten synthetischen Bezugsmaterialien. Weiters dürfen keine gefährlichen Stoffe oder Gemische, die die Kriterien für die Zuordnung zu einem oder mehreren Gefahrenhinweisen oder Gefahrensätzen gemäß Verordnung erfüllen. Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitschädlicher Inhaltsstoffe Recyclinggerechte Konstruktion: Die Verbindung unterschiedlicher Materialien muss so gestaltet sein, dass diese mit geringem Aufwand sortenrein voneinander getrennt werden können. Klebeverbindungen zwischen Holz und Holzwerkstoffen untereinander sind zulässig, der Einsatz von Verbundmaterialien ist nicht gestattet. Der Hersteller bzw. der Vertreiber muss sich zur Rücknahme des Produkts nach Gebrauchende verpflichten. Weiters sind ergonomische Anforderungen in der Richtlinie festgehalten. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Stichprobenartige Kontrollen durch den VKI und unabhängige Berater und Prüfer. Details Die Anforderungen an ein Produkt mit Umweltzeichen sind umfassend: in über 50 Richtlinien werden Standards und Kriterien von Fachleuten aus Umwelt, Wirtschaft und Konsumentenschutz erarbeitet und laufend aktualisiert. Die Leitung hat der Verein für Konsumenteninformation inne. Betriebe oder Händler können ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen lassen. Produktkennzeichnung ist ein wichtiges Element, um erreichte Produktverbesserungen erfolgreich zu kommunizieren und am Markt zu bewerben. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und sind im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Das Österreichische Umweltzeichen liefert der Öffentlichkeit Informationen über die Umweltbelastung bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung. von Verbrauchsgütern. Den KonsumentInnen und BeschafferInnen zeigt es umweltfreundliche Produktalternativen auf. Das Umweltzeichen motiviert Hersteller und Handel, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt wird dadurch ein dynamischer Prozess ausgelöst, der das Angebot in Richtung umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen prägt. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit. Quelle: Österreichisches Umweltzeichen Richtlinie UZ 34 Bürostühle (2020, pdf) Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Abt. V/7 Betrieblicher Umweltschutz und Technologie 1010 Wien, Stubenbastei 5 Tel.: 43(0)1 711 00 611656 info@umweltzeichen.at www.bmk.gv.at https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail