Österreichisches UmweltzeichenGrafisches Papier (UZ 02) Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Zertifikat für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie für grafisches Papier zeichnet Schreib-, Kopier- und Publikationspapier aus, das von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an Gesundheits- und Arbeitsschutz erfüllt. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Papierwaren Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, gibt es Grenzwerte, z.B. für Stoffe mit Potenzial der Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Die Rohstoffe (z.B. Holz) werden umwelt- und ressourcenschonend erzeugt. Diese nachhaltige Bewirtschaftung wird durch Zertifikate gewährleistet. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Verbot von Chlor und halogenierte Bleichchemikalien bei der Aufbereitung der Altpapiere. Aus mind. 50 % Altpapier: erfüllt Aus mind. 50 % Altpapier Papierabfall, der in Haushalten oder Gewerbebetrieben gesammelt wird, wird in Form einer Recyclingfaser zu mindestens 50 % in Hygieneprodukten verwertet. Labels vergleichenfür Papierwaren Beschreibung Das Österreichische Umweltzeichen wird Produkten und Dienstleistungen verliehen, die gehobene Standards bezüglich ihrer Leistung im Bereich Umweltschutz und Qualität erfüllen. Die Richtlinie UZ02 Grafisches Papier umfasst Schreibpapier für Büro- und privaten Gebrauch, EDV-Papier, Kopierpapier, Papier für Laserdrucker, Tintenstrahldrucker, Digitaldruck und Offsetdruck, Publikationspapier für Druckerzeugnisse und Zeitungsdruckpapier. Erfüllte Kriterien für grafisches Papier Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Stoffe oder Stoffgemische die in R-Sätzen nach der Stoffrichtlinie bzw. H-Sätzen nach CLP-Verordnung eingestuft sind, dürfen nur bis zu gewissen, vorgegebenen Konzentrationen eingesetzt werden. Produkte aus mind. 50% Altpapier: der Faserstoff von Schreib-, Kopier, EDV- und Druckpapier besteht zur Gänze aus Altpapier, 60 Prozent davon aus unteren und mittleren Sorten was dazu beiträgt, dass auch mindere Papierqualitäten wiederverwertet werden Rohfasern aus nachhaltig Waldbewirtschaftung: das Holz für die Erzeugung muss zumindest zu 50% aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Abwasser-, Abluft- und fossile CO2-Emissioenen der Faserstoff- und Papierproduktion müssen ermittelt werden und dürfen einen gewissen Wert nicht übersteigen. Die Erzeugungsstätte muss über die beste verfügbare Technik hinsichtlich biologischer Abwasserreinigungsanlage verfügen und es muss ein Abfallwirtschaftskonzept vorgelegt werden. Umweltschonende Verpackung: es sind nur Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe bzw. Karton zulässig. Eingesetzte Kunststoffe müssen frei von halogeniert organischen Verbindungen sein. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Zur Faserstoffbleiche verwendete Chemikalien dürfen kein Chlor und keine chlorhaltigen Verbindungen enthalten. Ebenso verboten ist der Einsatz von Ethylendiamintetraacetat (EDTA). Für die Färbung dürfen spezifische Azofarbstoffe nicht verwendet werden. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch den VKI und unabhängige Berater und Prüfer. Details Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Die Anforderungen an ein Produkt mit Umweltzeichen sind umfassend: in über 50 Richtlinien werden Standards und Kriterien von Fachleuten aus Umwelt, Wirtschaft und Konsumentenschutz erarbeitet und laufend aktualisiert. Die Leitung hat der Verein für Konsumenteninformation inne. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Betriebe oder Händler können ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen lassen. Produktkennzeichnung ist ein wichtiges Element, um erreichte Produktverbesserungen erfolgreich zu kommunizieren und am Markt zu bewerben. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Das Österreichische Umweltzeichen liefert der Öffentlichkeit Informationen über die Umweltbelastung bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung. von Verbrauchsgütern. Den KonsumentInnen und BeschafferInnen zeigt es umweltfreundliche Produktalternativen auf. Das Umweltzeichen motiviert Hersteller und Handel, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt wird dadurch ein dynamischer Prozess ausgelöst, der das Angebot in Richtung umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen prägt. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit. Quelle: Österreichisches Umweltzeichen Richtlinie UZ 02 Grafisches Papier (2019, pdf) Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Abt. V/7 Betrieblicher Umweltschutz und Technologie 1010 Wien, Stubenbastei 5 Tel.: 43(0)1 711 00 611656 info@umweltzeichen.at www.bmk.gv.at https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail