Österreichisches UmweltzeichenGrüner Strom (UZ 46) Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Zertifikat für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie „Grüner Strom“ zeichnet jene Tarifmodelle bzw. Stromprodukte von Ökostromhändlern aus, die zur Gänze aus erneuerbaren Energieträgern stammen und somit wesentlich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Energie im Haushalt Öffnen/Schließen Eigen- und Fremdüberwachung: erfüllt Eigen- und Fremdüberwachung Abschluss eines Überwachungsvertrags mit einer qualifizierten Überwachungsstelle, die eine jährliche Prüfung des Stromein/-weiterverkaufs, Eigenbedarf und Verkauf an Endverbraucher vornimmt. Transparente Tarifgestaltung: erfüllt Transparente Tarifgestaltung Die Tarifgestaltung muss in transparenter, nachvollziehbarer Weise erfolgen, wobei die Kosten je kWh Strom (im Verkauf) ersichtlich sein müssen. Vollständige Herkunftsnachweise: erfüllt Vollständige Herkunftsnachweise Der getrennte Handel von Zertifikaten und Strom ist nicht zulässig. Im Gutachten muss angeführt werden aus welchen Kraftwerken die erzeugte bzw. gekaufte Energie des Ökostromhändlers stammt. Einschränkung Strom aus Wasserkraft: erfüllt Einschränkung Strom aus Wasserkraft Fischdurchgängigkeit muss gewährleistet sein. Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten sowie Ausleitungskraftwerke, welche die ökologischen Gewässerzustände verschlechtern, sind nicht erlaubt. Ausgewogener Ökostrom – Mix: erfüllt Ausgewogener Ökostrom – Mix Der Strom-Mix darf max. zu 79% aus Wasserkraft und zu mind. 1% aus Photovoltaik-Anlagen bestehen. Zudem muss ein gewisser Prozentsatz des Stroms aus Anlagen stammen, die nicht älter als 15 Jahre sind. Labels vergleichenfür Energie im Haushalt Ratgeber für Energie im Haushalt Beschreibung Das Österreichische Umweltzeichen wird Produkten und Dienstleistungen verliehen, die gehobene Standards bezüglich ihrer Leistung im Bereich Umweltschutz und Qualität erfüllen. Die Richtlinie UZ 46 Grüner Strom zeichnet Strom aus, welcher aus den erneuerbaren Energieträgern Biomasse (fest, flüssig und gasförmig), Geothermie, Sonne, Wasser und Wind besteht und weitere Anforderungen zu Transparenz und Kontrolle erfüllt. Erfüllte Kriterien für Grünen Strom Ausgewogener Ökostrom- Mix: Der Storm darf nur zu einem gewissen Prozentsatz aus Wasserkraft bestehen (max. 79%), Photovoltaik-Anlagen müssen einen gewissen Prozentsatz des Strommixes abdecken (min. 1% über dem von der OeMAG zugeordneten Anteils) und ein gewisser Prozentsatz des Stroms muss aus Anlagen stammen, die nicht älter sind als 15 Jahren bzw. in diesem Zeitrahmen signifikant revitalisiert/erweitert wurden (15%ige Vergrößerung). Strom aus Wasserkraft unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien: Neben der Fischdurchgängigkeit muss unter anderem auch die Funktionsfähigkeit der Gewässer gewährleistet sein. Zudem sind keine neuen Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten, sowie Ausleitungskraftwerke, welche die ökologischen Gewässerzustände verschlechtern, erlaubt. Vollständige Herkunftsnachweise: Der getrennte Handel von Zertifikaten und Strom ist nicht zulässig. Bei der Belieferung von Endkunden mit importiertem Strom müssen Herkunftsnachweise einer akkreditierten Prüfanstalt oder Nachweise eines der österreichischen Stromnachweisdatenbank gleichwertigen Systems verwendet werden. Es muss sichergestellt sein, dass es zu keiner Doppelvermarktung von Herkunftsnachweisen kommen kann. Im Gutachten muss angeführt werden aus welchen Kraftwerken die erzeugte bzw. gekaufte Energie des Ökostromhändlers stammt. Dazu sind Kraftwerkstyp, Standort sowie die bezogenen Energiemengen anzugeben. Transparente Tarifgestaltung und Verbrauchsrechnung: Die Tarifgestaltung muss in transparenter, nachvollziehbarer Weise erfolgen, wobei die Kosten je kWh Strom (im Verkauf) ersichtlich sein müssen. Das beinhaltet eine übersichtliche Offenlegung der Stromzusammensetzung aufgeschlüsselt nach den eingesetzten Quellen (zumindest einmal jährlich). Einschließlich der direkten CO2 Emissionen in g/kWh sowie radioaktiver Abfall in mg/kWh. Eigen- und Fremdüberwachung: Abschluss eines Überwachungsvertrags mit einer qualifizierten Überwachungsstelle, die eine jährliche Prüfung des Stromein/-weiterverkaufs, Eigenbedarf und Verkauf an Endverbraucher vornimmt. Bilanz des Energiebezugs aller liefernden Kraftwerke und der verkauften Energiemengen, sowie Jahresprognose von Zukauf und Absatz der Strommengen. Die Richtlinie des Umweltzeichens wird alle 4 Jahre adaptiert. Aktuelle Veränderungen des Standards findet man unter: https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/gr%C3%BCne-energie Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch den VKI und unabhängige Berater und Prüfer. Details Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Die Anforderungen an ein Produkt mit Umweltzeichen sind umfassend: in über 50 Richtlinien werden Standards und Kriterien von Fachleuten aus Umwelt, Wirtschaft und Konsumentenschutz erarbeitet und laufend aktualisiert. Die Leitung hat der Verein für Konsumenteninformation inne. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Betriebe oder Händler können ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen lassen. Produktkennzeichnung ist ein wichtiges Element, um erreichte Produktverbesserungen erfolgreich zu kommunizieren und am Markt zu bewerben. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Das Österreichische Umweltzeichen liefert der Öffentlichkeit Informationen über die Umweltbelastung bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung von Verbrauchsgütern. Den KonsumentInnen und BeschafferInnen zeigt es umweltfreundliche Produktalternativen auf. Das Umweltzeichen motiviert Hersteller und Handel, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt wird dadurch ein dynamischer Prozess ausgelöst, der das Angebot in Richtung umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen prägt. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Abt. V/7 Betrieblicher Umweltschutz und Technologie 1010 Wien, Stubenbastei 5 Tel.: 43(0)1 711 00 611656 info@umweltzeichen.at www.bmk.gv.at https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail