Österreichisches UmweltzeichenWandfarben (UZ 17) Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Zertifikat für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie für Wandfarben zeichnet oberflächenbeschichtende Produkte aus, die von der Produktion bis zur Entsorgung gehobene Umweltansprüche und zugleich auch hohe Ansprüche an den Gesundheitsschutz erfüllen. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Farben & Lacke Öffnen/Schließen Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Welche Inhaltstoffe verboten sind, werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt, oftmals handelt es sich um Pigmente auf Blei-, Cadmium-, Chrom- VI- Basis zur Einfärbung. Ressourcenschonende Rohstoffgewinnung: nicht erfüllt Ressourcenschonende Rohstoffgewinnung Farben und Oberflächenbehandlungen (Lacke, Lasuren, Öle, Wachse) stammen aus nachwachsenden Rohstoffen. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Labels vergleichenfür Farben & Lacke Ratgeber für Farben & Lacke Beschreibung Das Österreichische Umweltzeichen wird Produkten und Dienstleistungen verliehen, die gehobene Standards bezüglich ihrer Leistung im Bereich Umweltschutz und Qualität erfüllen. Die Richtlinie UZ 17 Wandfarben zeichnet Wandfarben für den Innenbereich aus, die organische Lösungsmittel und SVOC nur in Spuren enthalten und denen darüber hinaus keine bioziden Wirkstoffe zur Film- oder Objektkonservierung zugesetzt sind. Inhaltsstoffe, von denen gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen bzw. die ein Umweltgefährdungspotential beinhalten, sind von der Verwendung weitgehend ausgeschlossen. Erfüllte Kriterien für Wandfarben Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Stoffe oder Stoffgemische die in R-Sätzen nach der Stoffrichtlinie bzw. H-Sätzen nach CLP-Verordnung eingestuft sind, dürfen nur bis zu gewissen, vorgegebenen Konzentrationen eingesetzt werden. Darüber hinaus gelten u.a. Grenzwerte für Formaldehyd. Nanomaterialien dürfen nur unter Anwendung des Vorsorgeprinzips zugesetzt werden. Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten – gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten. Lösungsmittelarm Emissionsgrenzwerte: organische Lösungsmittel und andere flüchtige organische Verbindungen (VOC und SVOC)dürfen nur in Spuren enthalten sein. Umweltschonende Verpackung: Neben einer Wiederverschließbarkeit der Verpackungen muss eine Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem nachgewiesen werden, sofern die Verpackungen nicht selbst zurück genommen werden. Zudem müssen eingesetzte Kunststoffe in der Verpackung frei von halogenierten organischen Verbindungen sein. Das Angebot an Gebindegrößen muss für den DIY angepasst sein, sodass beim Verbraucher grundsätzlich keine übermäßigen Produktreste anfallen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: Verschieden Stoffe oder Stoffgemische die in R-Sätzen nach der Stoffrichtlinie bzw. H-Sätzen nach CLP-Verordnung eingestuft sind, dürfen in Reinform nicht eingesetzt werden. Des Weiteren sind unter anderem Weichmacher, Verbindungen die Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und andere toxische Schwermetalle enthalten, verboten. Biozide dürfen ausschließlich zur Zopfkonservierung eingesetzt werden. Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen durch den VKI und unabhängige Berater und Prüfer. Details Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Die Anforderungen an ein Produkt mit Umweltzeichen sind umfassend: in über 50 Richtlinien werden Standards und Kriterien von Fachleuten aus Umwelt, Wirtschaft und Konsumentenschutz erarbeitet und laufend aktualisiert. Die Leitung hat der Verein für Konsumenteninformation inne. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Betriebe oder Händler können ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen lassen. Produktkennzeichnung ist ein wichtiges Element, um erreichte Produktverbesserungen erfolgreich zu kommunizieren und am Markt zu bewerben. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und ist im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Das Österreichische Umweltzeichen liefert der Öffentlichkeit Informationen über die Umweltbelastung bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung. von Verbrauchsgütern. Den KonsumentInnen und BeschafferInnen zeigt es umweltfreundliche Produktalternativen auf. Das Umweltzeichen motiviert Hersteller und Handel, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt wird dadurch ein dynamischer Prozess ausgelöst, der das Angebot in Richtung umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen prägt. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit. Quelle: Österreichiches Umweltzeichen Richtlinie UZ 17 Wandfarben (2021, pdf) Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Abt. V/7 Betrieblicher Umweltschutz und Technologie 1010 Wien, Stubenbastei 5 Tel.: 43(0)1 711 00 611656 info@umweltzeichen.at www.bmk.gv.at https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail