Österreichisches UmweltzeichenZierpflanzen (UZ 51) Umweltlabel: ja Umweltlabel Das Label steht für umweltrelevante Aspekte. Soziallabel: nein Soziallabel Das Label steht für soziale Aspekte. Themenlabel: nein Themenlabel Das Label fokussiert nur einen Nachhaltigkeitsaspekt. Zertifikat für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen Die Richtlinie für Zierpflanzen zeichnet Pflanzen aus, die umweltschonend produziert wurden ohne Anwendung von Umweltgiften. Dieses Label gehört zu einer Gruppe aus mehreren Richtlinien. Alle anzeigen Wofür das Label steht Blumen & Pflanzen Öffnen/Schließen Förderung von Artenvielfalt / Naturschutz: erfüllt Förderung von Artenvielfalt / Naturschutz Ökologische Ausgleichsflächen und / oder bei Schnittblumen: Verwendungsverbot für geschützte Pflanzenarten (gemäß "Rote Listen" und den einschlägigen länderspezifischen Naturschutzbestimmungen). Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Eingeschränkter Einsatz von Kunststoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von Kunststoffen Bei Blumen und Pflanzen sowie Blumenarrangements sind Kunststoffe sowie Drähte und Schnüre aus Kunststoff oder mit Kunststoffbeschichtung verboten, um keine Störstoffe in der Kompostierung zu haben. Region Österreich oder kleinräumiger: nicht erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Pflanzen und Blumen stammen entweder aus Österreich oder aus der Region, wo sie gekauft werden. Umweltschonende Produktion: erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Biologisch abbaubar: erfüllt Biologisch abbaubar Die eingesetzten Materialien (z.B. Pflanzentöpfe) sind biologisch abbaubar und belasten daher die Gewässer nur gering. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Grenzwerte für gefährliche Stoffe wie Zink, Kupfer, Nickel, Cadmium, Blei, Quecksilber oder Chrom. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmt Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Beim Verzicht auf Torf in der Blumenerde wird maßgeblich zum Klimaschutz beigetragen, und der gefährdete Lebensraum "Moore" geschützt. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Kontrolliert biologischer Anbau: nicht erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet. Labels vergleichenfür Blumen & Pflanzen Ratgeber für Blumen & Pflanzen Beschreibung Das Österreichische Umweltzeichen wird Produkten und Dienstleistungen verliehen, die gehobene Standards bezüglich ihrer Leistung im Bereich Umweltschutz und Qualität erfüllen. Erfüllte Kriterien für Zierpflanzen Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, Torf frei: Kunststoffe, die halogenierte organische Verbindungen enthalten, sind nicht zugelassen. zum Schutz der gefährdeten Torfbiotope wird Torf durch andere wasserspeichernde Inhaltsstoffe ersetzt. Ausnahme In Aussaat- und Jungpflanzensubstraten maximal 60 Vol % und in Topfsubstraten maximal 40 Vol%. Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Rindenhumus, Rindenmulch sowie Holzfasern müssen aus chemisch unbehandelten Ausgangsprodukten stammen, synthetische Bodenhilfsstoffe sind nicht zugelassen, die Verwendung synthetisch hergestellter Düngemittel ist untersagt. Ressourcenschonung: Kunststofftöpfe, -schalen etc. müssen für eine Mehrfachbenützung geeignet und rezyklierbar sein. Biologisch abbaubar: anzustreben ist der Einsatz von verrottbaren Materialien wie z.B. : Altpapier, Flachs, Jute, Hanf oder Ton Förderung von Artenvielfalt/Naturschutz: vorbeugender Pflanzenschutz hat oberste Priorität Umweltschonende Produktion / ressourcenschonend: behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten, ein Abfallwirtschaftskozept und geschlossenes Bewässerungssystem ist vorgeschrieben. Die Richtlinie des Umweltzeichens wird alle 4 Jahre adaptiert. Aktuelle Veränderungen des Standards findet man unter Österreichisches Umweltzeichen Richtlinie UZ 51 Zierpflanzen (2022, pdf) Beteiligte Institutionen am Vergabe- und Kontrollverfahren Eine Umweltzeichen-Richtlinie wird auf Vorschlag des „Beirats Umweltzeichen“, einem Beratungsgremium des Umweltministers, von einem Fachausschuss unter Vorsitz des Verein für Konsumenteninformation (VKI) erarbeitet. Stichprobenartige Kontrollen durch den VKI und unabhängige Berater und Prüfer. Details Die Anforderungen an ein Produkt mit Umweltzeichen sind umfassend: in über 50 Richtlinien werden Standards und Kriterien von Fachleuten aus Umwelt, Wirtschaft und Konsumentenschutz erarbeitet und laufend aktualisiert. Die Leitung hat der Verein für Konsumenteninformation inne. Betriebe oder Händler können ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem Österreichischen Umweltzeichen auszeichnen lassen. Die Nutzung des Umweltzeichens wird mittels Lizenzierungsverfahren geregelt und sind im Umweltzeichen-Vertrag festgelegt, den die Zeichennutzer mit dem Lebensministerium abschließen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine hohe Qualität und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit. Gütezeichen-Typ Gütezeichen Vergabestelle Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Abt. V/7 Betrieblicher Umweltschutz und Technologie 1010 Wien, Stubenbastei 5 Tel.: 43(0)1 711 00 611656 info@umweltzeichen.at www.bmk.gv.at https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at Kontrollstelle Stichprobenartige Kontrollen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und unabhängige Berater und Prüfer https://www.umweltzeichen.at/ info@umweltzeichen.at teilen twittern teilen E-Mail