© Unsplash KategorienWissenswertGegen Greenwashing: EU stärkt Rechte von Verbraucher:innen Um Verbraucher:innen bei der Orientierung für informierte und nachhaltige Kaufentscheidungen zu helfen und vor irreführenden Marketingpraktiken zu schützen, setzt die EU auf neue Richtlinien gegen unlautere Praktiken und auf bessere Informationen. Mehr Transparenz zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten Die Mitte Jänner vom EU-Parlament beschlossene „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ führt neue Pflichtangaben ein – insbesondere was die Bewerbung von allgemeinen Umweltaussagen betrifft. Ohne belastbare Belege dürfen damit Wordings wie „umweltfreundlich”, „grün”, „ökologisch” oder „klimafreundlich“ nicht mehr zur Kennzeichnung von Produkten verwendet werden. Gleichzeitig sollen künftig nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt sein, die auf nachvollziehbaren Zertifizierungssystemen basieren oder von offiziellen Behörden festgelegt wurden. Die EU möchte damit sicherstellen, dass alle Informationen über die Auswirkungen eines Produkts auf die Umwelt, die Langlebigkeit, die Reparierbarkeit, die Zusammensetzung, die Herstellung und die Verwendung durch überprüfbare Quellen gestützt werden. Außerdem soll eine längere Lebensdauer von Produkten gefördert werden und ein neues EU-Label Produkte mit verlängerter Garantiezeit besonders kennzeichnen. Unbegründete Haltbarkeitsangaben werden untersagt. Die endgültige Genehmigung der Richtlinie steht nun noch aus und muss vom Rat erfolgen. Ein Erfolg für Konsument:innen – ganz im Sinne auch unserer Plattform „Bewusst Kaufen – klimafreundlich Leben“ für mehr Transparenz bei Kennzeichnungen über Nachhaltigkeit. Der Richtlinien-Vorschlag zum Thema „Begründung und Kommunikation ausdrücklicher umweltbezogener Angaben“ (Green Claims Directive), der aktuell im Rat diskutiert wird, definiert zusätzlich noch weitere Anforderungen an Labels und spezifische Aussagen wie z.B. Angaben zum Recyclinganteil eines Produktes. Mit den neuen Vorschriften sollen die Rechte der Verbraucher:innen besser geschützt, umweltfreundliche Entscheidungen gefördert und eine Kreislaufwirtschaft, in der Materialien wiederverwendet und recycelt werden, aufgebaut werden. Next steps für nachhaltigen Konsum Die EU arbeitet an weiteren Richtlinien mit dem Ziel, die Verbraucher:innen zu schützen und den nachhaltigen Konsum zu fördern: Umweltaussagen: Die EU möchte Unternehmen verpflichten, umweltbezogene Angaben anhand einer Standardmethode zu belegen. Ökodesign: Die EU möchte Mindeststandards für die Produktentwicklung einführen, um nahezu alle Produkte auf dem Markt nachhaltig, langlebig und umweltfreundlich zu machen. Recht auf Reparatur: Die EU will das Recht der Verbraucher:innen auf Reparatur von Produkten garantieren und die Reparatur gegenüber dem Wegwerfen und Kaufen neuer Produkte fördern. Quellen und weiterführende Infos (abgerufen am 7.2.2024) Zur EU-Richtlinie „Zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“ (pdf, in englischer Sprache) EU Parlament „Schluss mit Grünfärberei“ Zeit.de: https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2024-01/greenwashing-verbot-eu-parlament-verbietet-irrefuehrende-werbung teilen teilen teilen E-Mail