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KategorienReportageLänger Nutzen: Reparieren statt Wegwerfen

Die natürlichen Ressourcen werden knapper, die Müllberge trotzdem immer größer. Um dem entgegenzuwirken sollen nun Maßnahmen ergriffen werden, um eine effektivere und nachhaltigere Nutzung vorhandener Ressourcen zu ermöglichen. Produkte sollen länger halten und leichter repariert und wiederverwendet werden können, Kreislaufwirtschaft soll gefördert werden - eine entsprechende Entschließung wurde im November 2020 im Europäischen Parlament angenommen und fordert die EU-Kommission auf, aktiv zu werden.

Steigende Zahl an neuen Elektro- und Elektronikgeräten

Mehrere Smartphones in unterschiedlichen Farben
© Unsplash

Die Zahlen der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria (EAK) verdeutlichen das Problem – immer mehr neue Elektrogeräte werden in Umlauf gebracht. 2019 lag die Menge der in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte in Haushalten bei rund 210.000 Tonnen – das entspricht etwa 24 kg je Österreicherin und Österreicher und bedeutet ein Plus von rund 2 % gegenüber 2018. Je mehr neue Geräte in Umlauf gebracht werden, desto mehr (teilweise funktionsfähige) Altgeräte werden aber auch (nicht immer fachgerecht) entsorgt. 2020 zeichnet sich zudem ab, dass viele die Zeiten von Lockdown und Home Office aufgrund der Corona-Pandemie genützt haben, um zu entrümpeln und sich auch von Elektrogeräten zu trennen.

Reparaturen sollen attraktiver werden

Person verlötet verschiedenfärbige Drähte
© Unsplash

Wenn ein Gerät kaputt geht, stellt sich unweigerlich eine Frage: Reparieren (lassen) oder doch gleich durch ein neues Gerät ersetzen? Viel zu oft entscheiden sich Konsumentinnen und Konsumenten dann für einen Neukauf und entsorgen das defekte Gerät, obwohl dieses eigentlich noch repariert werden könnte. Die Beweggründe gegen eine Reparatur sind vielfältig – Reparaturen sind vergleichsweise teuer, Einzelteile oft nicht verfügbar und die Abwicklung ist zu aufwendig. Diese Gründe sollen nach Wunsch des EU-Parlaments in Zukunft wegfallen: Reparaturen sollen unkomplizierter und finanziell attraktiver werden, ein besserer Zugang zu Reparaturinformationen gewährleistet werden und auch unabhängige Werkstätten sollen Reparaturen durchführen können. Zudem sollen Ersatzteile standardisiert werden und diese sollen verbindlich über den gesamten Zeitraum der geschätzten Lebensdauer des Geräts bereitgestellt werden. Den Konsumentinnen und Konsumenten soll also ein „Recht auf Reparatur“ eingeräumt werden.

Verpflichtende Auskunft über Lebensdauer und Reparierbarkeit gefordert

Schrauben und andere Ersatzteile
© Pixabay

Eine weitere geforderte Verbesserung für Konsumentinnen und Konsumenten ist, dass Hersteller dazu verpflichtet werden sollen, dass sie künftig bereits zum Zeitpunkt des Kaufs Informationen über die geschätzte Lebensdauer (in Jahren und/oder Nutzungszyklen), Reparierbarkeit sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Software-Aktualisierungen eines Produkts klar ersichtlich und leicht lesbar zur Verfügung stellen müssen.
Hersteller sollen damit angehalten werden, Produkte mit möglichst langer Lebensdauer zu produzieren, um gegen die vorzeitige Obsoleszenz vorzugehen. Von vorzeitiger  Obsoleszenz spricht man, wenn Produkte vor Erreichen ihrer optimalen Lebens-oder Nutzungsdauer durch neue ersetzt werden.
Damit einhergehend – so die Vorschläge der EU-Parlamentarier – sollen auch die gesetzlichen Garantiezeiten an die erwartete Lebensdauer eines Produktes angepasst werden, denn allzu oft weisen Produkte eben genau dann einen Defekt auf, wenn die Garantie abgelaufen ist.

Österreich: Reparaturbonus & ermäßigter Steuersatz

Schraubenzieher, Schraubenschlüssel und Schrauben
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In Österreich werden bereits Maßnahmen dahingehend umgesetzt. So besteht in mehreren Bundesländern und Städten die Möglichkeit, eine Förderung für die Reparatur von elektronischen Geräten zu erhalten. Die Förderbedingungen variieren, in den meisten Fällen werden aber 50 % der Reparaturkosten zurückerstattet – maximal allerdings 100 Euro pro Jahr. Die ausführenden Reparaturdienstleister sind zumeist in einem eigenen Netzwerk (Reparaturführer Österreich, Reparaturnetzwerk Wien, GRAZ repariert) gelistet – vorab Info einzuholen ist daher hilfreich.

Folgende Bundesländer/Städte bieten aktuell eine Reparatur-Förderung an:

Nähmaschine mit eingespanntem Stoffstück
© Pixabay

Zudem gilt ab dem 1.1.2021 auf Reparaturdienstleistungen für Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (z.B. Bett- oder Tischwäsche, Polsterbezüge, Vorhänge) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % (statt bisher 20 %). Diese Maßnahme soll kleine Reparaturwerkstätten, Schneidereien, Schuster etc. stärken.

Weitere Informationen: