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Hinweise zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bewusstkaufen.at. Rechtsgrundlage für diese Erklärung ist das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf „WCAG 2.1“ Konformitätsstufe AA  b.z.w dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) .

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • In einigen wenigen Fällen ist die Fokus-Reihenfolge für die Bedienung mit Voice Over in Google Chrome nicht korrekt. Das betrifft die Nachhaltigkeitscheckboxen im Labelkompass sowie den Link „Nach oben“ im Footer. (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge)

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente, Downloads und externe Inhalte, auf deren Gestaltung kein Einfluss genommen werden konnte, die aber auf der Website verlinkt sind, erfüllen möglicherweise nicht die Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“. Bei neueren Publikationen sind wir aber bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen.
  • Unsere Videos sind auf  Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheits­bestimmungen darstellt. Es ist geplant zukünftig anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt.

Letzte Aktualisierung: 12. November 2020.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im  Oktober 2020.

Überprüft wurden:

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an bewusstkaufen@bmk.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website bewusstkaufen.at„. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seite(n) oder Dokumente an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
Stubenbastei 5, 1010 Wien
bewusstkaufen@bmk.gv.at
www.bmk.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.