AMA Gütesiegel Das Gütezeichen ist staatlich anerkannt und garantiert die Herkunft aus Österreich. Man findet es vor allem auf tierischen Produkten, aber auch auf Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln. Qualitäts-Check Details ausblenden Anspruchsvoll 1 von 3 erfüllt Unabhängig 3 von 3 erfüllt Kontrolliert 2 von 3 erfüllt 6 von 9 Qualitätskriterien erfüllt Details anzeigen Anspruchsvoll nicht erfüllt Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt erfüllt Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien nicht erfüllt Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle Unabhängig erfüllt Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien erfüllt Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig erfüllt Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich Kontrolliert erfüllt Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien nicht erfüllt Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien erfüllt Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien So funktioniert der Qualitäts-Check Nachhaltigkeits-Tipp Wenn dir Herkunft aus Österreich wichtig ist, greife am besten zu Produkten mit dem AMA-Biosiegel mit Ursprungsgarantie. Diese sind zusätzlich auch biologisch. Tipps für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln Was das Label verspricht Bier Öffnen/Schließen Kontrolliert biologischer Anbau: nicht erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet. Mehrweggebinde: nicht erfüllt Mehrweggebinde Es müssen Mehrweggebinde verwendet werden, die über ein Pfandsystem oder an den Produzenten rückgeführt und wiederverwendet werden. Region Österreich oder kleinräumiger: erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Das Bier stammt aus der Region, in der es gekauft wird bzw. aus Österreich. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen, wie chlorierte Kohlenwasserstoffe (z.B. PVC) oder Aluminium. Labels vergleichenfür Bier Ratgeber für Bier Eier Öffnen/Schließen Artgerechte Tierhaltung: nicht erfüllt Artgerechte Tierhaltung Die Tierhaltung erfolgt gemäß EU-Bio-Verordnung 834/2007 und betrifft die geeignete Belüftung, die Einhaltung des benötigten Platz- und Komfortbedarfs sowie des Lichtanspruches der Tiere. Die Fütterung erfolgt mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Tiermehl, Antibiotika oder Leistungsförderern. Hormonelle Behandlungen zur Wachstums- bzw. Reproduktionsförderung sind verboten. Kontrolliert biologische Aufzucht: nicht erfüllt Kontrolliert biologische Aufzucht Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. dass die Eier von biologisch gefütterten Bio-Hühnern aus artgerechter Tierhaltung stammen und keine Gentechnik eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet wird. Region Österreich oder kleinräumiger: erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Regionale Eier stammen aus der Region, wo sie gekauft werden bzw. aus Österreich. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Labels vergleichenfür Eier Ratgeber für Eier Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel Öffnen/Schließen Artgerechte Tierhaltung: nicht erfüllt Artgerechte Tierhaltung Die Tierhaltung erfolgt gemäß EU-Bio-Verordnung 834/2007 und betrifft die geeignete Belüftung, die Einhaltung des benötigten Platz- und Komfortbedarfs sowie des Lichtanspruches der Tiere. Die Fütterung erfolgt mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Tiermehl, Antibiotika oder Leistungsförderern. Hormonelle Behandlungen zur Wachstums- bzw. Reproduktionsförderung sind verboten. Kontrolliert biologische Aufzucht: nicht erfüllt Kontrolliert biologische Aufzucht Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. kein Einsatz von Gentechnik, artgerechte Tierhaltung und Fütterung mit biologisch produzierten Futtermitteln, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel sowie Förderung von Artenvielfalt/Naturschutz. Region Österreich oder kleinräumiger: erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Die Jungtiere stammen aus Österreich, wurden in der Region gemästet und in Österreich geschlachtet (gilt für Rindfleisch). Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Labels vergleichenfür Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel Ratgeber für Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel Milch & Milchprodukte Öffnen/Schließen Artgerechte Tierhaltung: nicht erfüllt Artgerechte Tierhaltung Die Tierhaltung erfolgt gemäß EU-Bio-Verordnung 834/2007 und betrifft die geeignete Belüftung, die Einhaltung des benötigten Platz- und Komfortbedarfs sowie des Lichtanspruches der Tiere. Die Fütterung erfolgt mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Tiermehl, Antibiotika oder Leistungsförderern. Hormonelle Behandlungen zur Wachstums- bzw. Reproduktionsförderung sind verboten. Kontrolliert biologischer Aufzucht: nicht erfüllt Kontrolliert biologischer Aufzucht Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. dass die Milch von biologisch gefütterten Bio-Kühen aus artgerechter Tierhaltung stammt und keine Gentechnik eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet wird. Mehrweggebinde: nicht erfüllt Mehrweggebinde Es müssen Mehrweggebinde verwendet werden, die über ein Pfandsystem rückgeführt oder dem Produzenten übergeben und wiederverwendet werden. Region Österreich oder kleinräumiger: erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Milch und Milchprodukte aus regionaler Produktion stammen aus der Region, wo sie gekauft werden bzw. aus Österreich. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen, wie chlorierte Kohlenwasserstoffe (z.B. PVC) oder Aluminium. Labels vergleichenfür Milch & Milchprodukte Ratgeber für Milch & Milchprodukte Obst & Gemüse Öffnen/Schließen Kontrolliert biologischer Anbau: nicht erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und den Naturschutz geachtet. Region Österreich oder kleinräumiger: erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Regionales Gemüse oder Obst stammt aus der Region, wo es gekauft wird bzw. aus Österreich. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Labels vergleichenfür Obst & Gemüse Ratgeber für Obst & Gemüse Beschreibung Das Label kennzeichnet Produkte aus Österreich. Das AMA-Gütesiegel für Lebensmittel garantiert die Einhaltung bestimmter Qualitätsanforderungen und gibt Auskunft über die inländische Herkunft der Rohstoffe. Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien regeln wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Dabei liegen die Anforderungen über den gesetzlichen Vorschriften. Der Schriftzug wie auch die Landesfarben verweisen auf die nachvollziehbare Herkunft des Produktes. Das rot-weiß-rote AMA Gütesiegel garantiert die Herkunft sowie Be- und Verarbeitung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in Österreich. Lediglich bei zusammengesetzten Lebensmitteln dürfen einzelne Zutaten aus dem Ausland stammen, wenn sie nicht oder zu wenig im Erzeugerland herstellbar sind (z.B. Bananen in Fruchtjoghurt oder Pfeffer auf der Pfeffersalami). Diese Zutaten dürfen nicht mehr als ein Drittel des Gesamtproduktes ausmachen. Kriterien im Detail Mehr als zwanzig verschiedene landwirtschaftliche Produktionsbestimmungen und Richtlinien regeln die Herstellung, beispielsweise: Einsatz von zertifizierten Futtermitteln Milch und Milchprodukte Gute Agrarpraxis bei Obst und Gemüse Strenge Hygienevorschriften Regelmäßige Produktkontrollen Verbot von PVC Genaue und nachvollziehbare Dokumentation Das AMA-Gütesiegel darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Ausnahme: Bei Futtermitteln ist Gentechnikfreiheit beim AMA-Gütesiegel nicht für alle Nutztiere vorgeschrieben, das AMA-Gütesiegel garantiert GVO-freie Fütterung nur für Milch und Milchprodukte, Eier und Geflügel, aber z.B. nicht bei Schweine- oder Rindfleisch.“ Region Österreich: Produkte stammen aus Österreich Kontrolle Alle Stufen der Lebensmittelkette sind in die Kontrolle eingebunden. Die Prüfhäufigkeit wird gemäß Risikoanalyse nach Produkt und Produktionsstufe festgelegt. Basis ist eine dreistufige Kontrollpyramide. Auf der ersten Stufe muss der/die Landwirt/in, der/die Lebensmittelproduzent/in bzw. Handelsbetrieb mittels Checklisten selbst regelmäßig Eigenkontrollen durchführen. Auf der zweiten Stufe werden die Betriebe durch unabhängige Kontrollstellen geprüft, die von der AMA-Marketing zugelassen sind. Die Arbeit der Kontrollorgane selbst wird in der dritten Stufe durch Überkontrollen geprüft. Neben der Eigenkontrolle durch den Landwirt sind in den AMA-Gütesiegelrichtlinien auch Kontrollen durch eine unabhängige Kontrollstelle und Überkontrollen durch die AMA Marketing selbst vorgesehen. Die Eigenkontrolle ist vom Landwirt selbst anhand einer Checkliste der AMA Marketing jährlich durchzuführen. Diese Checkliste steht auf der AMA Homepage als Download zur Verfügung, und der Landwirt kann darin die Einhaltung der Anforderungen der AMA-Gütesiegel-Richtlinie überprüfen. Die unabhängigen Kontrollen werden von externen, unabhängigen Kontrollstellen durchgeführt. Kritik Greenpeace kritisiert, dass Tierwohl und Umweltschutz im Rahmen des AMA-Gütesiegel keine Berücksichtigung finden und fordert eine Anhebung der Haltungsstandards des AMA-Gütesiegels. Insbesondere AMA-Schweine werden Greenpeace zufolge routinemäßig ohne Betäubung kastriert, auf Vollspaltenböden ohne Stroh gehalten und ihre Schwänze kürzer geschnitten. Die derzeitigen Haltungsbedingungen würden verursachen, dass Tiere häufig erkranken und dadurch übermäßig Antibiotika eingesetzt werden müssen, was wiederum zur Entwicklung antibiotikaresistente Keime führe, die auch für Menschen gefährlich werden könnten. Daher fordert Greenpeace eine Anhebung der Haltungsstandards des AMA-Gütesiegels. Die AMA betont hingegen, dass das Gütesiegel-Programm über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehe und weiter ausgebaut werde. Den Tieren stünde aktuell etwa 10% mehr Platz zur Verfügung, im Rahmen eines Stufenplans seien weitere verpflichtende Erhöhungen des Platzangebots in den nächsten Jahren festgelegt. Die AMA verweist auch auf ihren „Masterplan Schwein“, demzufolge bis 2030 eine Millionen Schweine aus Haltungsformen mit wesentlich höheren Anforderungen kommen soll. Vergabestelle Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. Dresdner Straße 68a A-1200 Wien Postfach 214 http://www.ama.at/ office@ama.gv.at Kontrollstelle Unabhängige Kontrollstellen teilen teilen teilen E-Mail