Biologisch Gärtnern Die Initiative von EASY-CERT und DIE UMWELTBERATUNG zeichnet Pflanzenschutzmittel, Dünger, Substrate, Saat- und Pflanzgut nach biologischen Kriterien aus. Darüber hinaus dürfen z.B. Substrate keinen Torf oder Pflanzenschutzmittel keine Herbizide oder für Nützlinge schädliche Stoffe enthalten. Qualitäts-Check Details ausblenden Anspruchsvoll 2 von 3 erfüllt Unabhängig 3 von 3 erfüllt Kontrolliert 3 von 3 erfüllt 8 von 9 Qualitätskriterien erfüllt Details anzeigen Anspruchsvoll erfüllt Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt nicht erfüllt Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien erfüllt Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle Unabhängig erfüllt Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien erfüllt Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig erfüllt Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich Kontrolliert erfüllt Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfüllt Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien erfüllt Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien So funktioniert der Qualitäts-Check Nachhaltigkeits-Tipp Biogärtnern bedeutet auf Pestizide und chemisch-synthetische Mittel zu verzichten und so die Biodiversität zu schützen. Ratgeber Blumen und Garten Was das Label verspricht Blumen & Pflanzen Öffnen/Schließen Biologisch abbaubar: erfüllt Biologisch abbaubar Die eingesetzten Materialien (z.B. Pflanzentöpfe) sind biologisch abbaubar und belasten daher die Gewässer nur gering. Eingeschränkter Einsatz von Kunststoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von Kunststoffen Bei Blumen und Pflanzen sowie Blumenarrangements sind Kunststoffe sowie Drähte und Schnüre aus Kunststoff oder mit Kunststoffbeschichtung verboten, um keine Störstoffe in der Kompostierung zu haben. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Grenzwerte für gefährliche Stoffe wie Zink, Kupfer, Nickel, Cadmium, Blei, Quecksilber oder Chrom. Förderung von Artenvielfalt / Naturschutz: erfüllt Förderung von Artenvielfalt / Naturschutz Ökologische Ausgleichsflächen und / oder bei Schnittblumen: Verwendungsverbot für geschützte Pflanzenarten (gemäß "Rote Listen" und den einschlägigen länderspezifischen Naturschutzbestimmungen). Kontrolliert biologischer Anbau: erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet. Region Österreich oder kleinräumiger: nicht erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Pflanzen und Blumen stammen entweder aus Österreich oder aus der Region, wo sie gekauft werden. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Umweltschonende Verpackung: nicht erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmt Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Beim Verzicht auf Torf in der Blumenerde wird maßgeblich zum Klimaschutz beigetragen, und der gefährdete Lebensraum "Moore" geschützt. Labels vergleichenfür Blumen & Pflanzen Ratgeber für Blumen & Pflanzen Pflanzenschutzmittel Öffnen/Schließen Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette. Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen, z.B. kein Einsatz von halogenierten organischen Materialien oder keine Aerosole. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Verboten sind Herbizide und Produkte, die negative Auswirkungen auf die Tierwelt, vor allem auf Nützlinge haben. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Labels vergleichenfür Pflanzenschutzmittel Saatgut Öffnen/Schließen Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Kontrolliert biologischer Anbau: erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet. Region Österreich oder kleinräumiger: nicht erfüllt Region Österreich oder kleinräumiger Das Saatgut stammt entweder aus Österreich oder aus der Region, wo sie gekauft werden. Als zusätzliches Qualitätsmerkmal können dabei sogenannte "alte Sorten" in die Saatgutproduktion aufgenommen werden. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmt Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden, z.B. Stoffe, die als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Labels vergleichenfür Saatgut Ratgeber für Saatgut Substrate & Düngemittel Öffnen/Schließen Aus nachhaltiger Bewirtschaftung: nicht erfüllt Aus nachhaltiger Bewirtschaftung Förderung des Einsatzes erneuerbarer Rohstoffe bzw. Recyclingmaterialien. Biologisch abbaubar: erfüllt Biologisch abbaubar Die eingesetzten Materialien (z.B. Verpackung) sind biologisch abbaubar und belasten daher die Gewässer nur gering. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: nicht erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Der Anteil an giftigen Lösungs- und Konservierungsmitteln sowie anderer Schadstoffe, die umwelt- und gesundheitsschädlich sind, ist beschränkt. Emissionsgrenzwerte vor allem für flüchtige organische Stoffe (VOC) werden eingehalten. Kontrolliert biologischer Anbau: nicht erfüllt Kontrolliert biologischer Anbau Die EU-Bio-Verordnung 834/07 wird eingehalten, d.h. es wird keine Gentechnik, chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder leicht lösliche minerale Düngermittel eingesetzt sowie auf Artenvielfalt und Naturschutz geachtet. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Umweltschonende Produktion: nicht erfüllt Umweltschonende Produktion Es werden an die Produktion gewisse Anforderungen gestellt, wie z.B. Grenzwerte für die Abluft- und Abwasseremissionswerte oder sonstige Umweltparameter. Umweltschonende Verpackung: erfüllt Umweltschonende Verpackung Bei einer umweltschonenden Verpackung wird auf die Herkunft der Verpackungsmaterialien geachtet und / oder es werden bestimmte Materialien für Verpackungen ausgeschlossen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Die genauen Verbote werden in der Richtlinie des Gütezeichens dargelegt. Beim Verzicht auf Torf in der Blumenerde wird maßgeblich zum Klimaschutz beigetragen, und der gefährdete Lebensraum "Moore" geschützt. Labels vergleichenfür Substrate & Düngemittel Beschreibung „biologisch gärtnern“ wurde als Projekt und als Label ins Leben gerufen, um allen Gärtnerinnen und Gärtnern die Suche nach Produkten zu erleichtern, die umweltverträglich und möglichst schonend für Pflanzen, Tiere und Menschen sind. Projektträger sind Easy cert, DIE UMWELTBERATUNG Wien und die Firma biohelp. Kriterien im Detail Für „biologisch gärtnern“ stützt man sich auf Kriterien, die für die biologische Landwirtschaft entwickelt wurden. Substrate und Düngemittel, die mit dem „biologisch gärtnern“ Siegel ausgezeichnet werden, entsprechen den Kriterien für die biologische Landwirtschaft. In einzelnen Punkten gehen sie über die Richtlinien für den biologischen Landbau hinaus – zum Beispiel dürfen Substrate keinen Torf enthalten. Kontrolliert biologischer Anbau: Es gibt eine eingeschränkte Liste für Pflanzenschutzmittel mit erlaubten Wirkstoffen, alle anderen Wirkstoffe dürfen nicht verwendet werden. Die Auswahl der Wirkstoffe orientiert sich an den erlaubten Mitteln in der biologischen Landwirtschaft. Regional: Laut Kriterien für Dünger und Substraten sollen nur Produkte und Komponenten aus Österreich oder dem grenznahem Ausland kommen. Sind diese hier nicht verfügbar, sind die Produkte mit geringen Transportwegen aus dem europäischen Raum zu wählen. Umweltschonende Verpackung: Das Verpackungsmaterial muss frei von halogenierten organischen Verbindungen sein. Die Verpackung soll mit möglichst reduziertem Materialaufwand gestaltet sein. Ebenso sind Verpackungen so zu gestalten, dass sie nach dem Gebrauch für die stoffliche Verwertung geeignet sind. Des Weiteren sind Verpackungsmaterialien aus Recyclingmaterial zu bevorzugen. Verbot bestimmter Inhaltsstoffen: Ebenso wird eine Liste zur Verfügung gestellt mit erlaubten Düngemittelkomponenten. Erlaubt sind unter anderem Gesteinsmehl und Ton, Stallmist, Getrockneter Stallmist / getrockneter Geflügelmist, Kompost aus tierischen Exkrementen einschließlich Geflügelmist und kompostierter Stallmist, Flüssige tierische Exkremente (Gülle, Jauche,…), Kompostierte oder fermentierte Haushaltsabfälle, etc. wobei hier noch nähere Angaben gemacht werden. Für biologische Gärtner*innen ist nur eine eingeschränkte Auswahl an Mitteln gegen Schädlinge und Pflanzenkrankheiten erlaubt. Diese Auswahl orientiert sich an den erlaubten Mitteln in der biologischen Landwirtschaft, so wie sie im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 zur Verordnung (EU) 2018/848 angeführt sind. Entsprechend den Prinzipien des Bio-Landbaus dürfen die erlaubten Wirkstoffe nicht als Herbizide eingesetzt werden. Beim biologischen Gärtnern werden die Bodenlebewesen mit organischen Düngern gefüttert, die aufgeschlossenen Nährstoffe werden von den Pflanzen bei Bedarf aufgenommen. Biologische Samen und Pflanzen werden entsprechend den Kriterien für die Biologische Landwirtschaft produziert. Das bedeutet ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Spritzmitteln und mineralischen Kunstdüngern, auch gentechnische Methoden sind in der biologischen Pflanzenzucht nicht erlaubt. Kontrolle Das Logo wird unabhängig vergeben. EASY-CERT services Betriebsmittelbewertung führt die Bewertung der Produkte auf Basis der EU Bio-Verordnung 848/18 durch. Vergabestelle DIE UMWELTBERATUNG Wien Buchengasse 77/4. Stock 1100 wien http://www.biologisch-gaertnern.at service@umweltberatung.at Kontrollstelle Austria Bio Garantie GmbH Königsbrunner Straße 8 2202 Enzersfeld bei Wien +43 (0) 3182 40 101-21 https://www.easy-cert.com/htm/kontakt.htm?sprache=de info@easy-cert.at teilen teilen teilen E-Mail