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World Fair Trade Organization

WFTO - Label

Im Gegensatz zum Fairtrade-Label ist das WFTO-Label kein reines Produktsiegel. Es soll stattdessen Organisationen auszeichnen, deren Kerngeschäft der Faire Handel ist. Wenn es die regelmäßigen Überprüfungen besteht, kann ein Unternehmen das Label auf all seinen Produkten verwenden.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      2 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      2 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
7 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • nicht erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • nicht erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Durch den Bezug von fair gehandelten Produkten können Konsument:innen beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die an der Produktion beteiligten Menschen zu verbessern und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Was das Label verspricht

Spielzeug

Beschreibung

Die World Fair Trade Organization (WFTO) wurde 1989 als International Federation of Alternative Trade gegründet, hat ihren Sitz in den Niederlanden und ist die internationale Dachorganisation für mehr als 400 Fair-Handels-Organisationen in ca. 70 Ländern. In Deutschland sind GEPA, El Puente, WeltPartner und Globo Mitglieder der WFTO. Um die Einhaltung der Fair-Handels-Grundsätze durch ihre Mitglieder überprüfen zu können, hat die World Fair Trade Organization (WFTO) im Jahr 2013 das so genannte WFTO-Garantie-System eingeführt. Das Garantie-System ist ein sogenanntes Monitoring-System, also ein Kontrollsystem im Fairen Handel, das nicht einzelne Produkte sondern eine ganze Organisation im Fokus hat.

Mit dem Garantie-System überprüft die WFTO, ob ihre Mitglieder in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit die Grundsätze der WFTO erfüllen, sowohl nach innen in der eigenen Organisation, als auch in der Beziehung zu den Handelspartnern. Ist dies der Fall, dürfen die Unternehmen das WFTO-Label nutzen – in der Unternehmenskommunikation und auch zur Kennzeichnung ihrer Produkte. Im Unterschied zu einem Produktsiegel handelt es sich beim System der WFTO also um ein Organisationszeichen, welches zusätzlich auch auf Produkten genutzt werden kann. Vor allem Handwerksproduzent*innen hatten sich für die Einführung des Systems stark gemacht, um mittels der Kennzeichnung ihrer Produkte neue Absatzmärkte erschließen und auch in den konventionellen Handel vorzudringen zu können.

Da es sich beim WFTO-Garantie-System nicht um eine Zertifizierung im klassischen Sinn handelt, wird das WFTO-Zeichen nicht als Siegel bezeichnet. Stattdessen wird der Begriff „WFTO-Label“ verwendet. WFTO-Mitglieder sind demnach nicht zertifiziert, sondern wurden überprüft und sind von der WFTO anerkannte Fair Handels-Organisationen.

Schwerpunkt ist der Bereich Non-Food und handwerkliche Produkte.

Kriterien im Detail

Die 10 Grundsätze lauten:

1. Chancen für wirtschaftlich benachteiligte Produzent*innen: Ziel von Fair-Handels-Organisationen ist die Bekämpfung von Armut. Produzent*innen werden unterstützt, sich von Einkommensunsicherheit und Armut zu wirtschaftlicher Selbstständigkeit und Eigentum zu entwickeln.

2. Transparenz und Rechenschaftspflicht: Geschäftsbeziehungen sind grundsätzlich transparent, mit Verantwortung für die Sensibilität von Geschäftsinformationen. Mitarbeiter*innen, Mitglieder und Produzent*innen werden in Entscheidungsprozesse einbezogen. Durch gute und offene Kommunikation werden allen Beteiligten relevante Informationen zur Verfügung gestellt.

3. Faire Handelspraktiken: Fair-Handels-Organisationen nehmen Rücksicht auf das soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen der Produzent*innen und maximieren Gewinn nicht auf deren Kosten. Fair-Handels-Einkäufer*innen erkennen die finanziellen Nachteile der Produzent*innen und Lieferant*innen von Fair-Handels-Produkten an und stellen sicher, dass die Aufträge wie vereinbart bezahlt werden und die Bezahlung bei den Erzeuger*innen ankommt. Fair-Handels-Organisationen unterhalten langfristige Beziehungen, die auf Solidarität, Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruhen und zur Förderung des Fairen Handels beitragen. Alle Akteure bemühen sich, den Umfang des Handels und die Vielfalt ihres Produktangebots zu erhöhen, um so den Fairen Handel und ein höheres Einkommens der Produzent*innen zu fördern. Der Faire Handel fördert und schützt die kulturelle Identität der Kleinproduzent*innen, die sich in ihren Produkten und Dienstleistungen widerspiegeln.

4. Faire Bezahlung: Eine faire Bezahlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Faire Preise: Transparente Preiskalkulation, die im Dialog aller Beteiligten frei ausgehandelt wird. Sie beinhalten einen fairen Lohn und einen fairen Gewinn.
  • Faire Löhne: Der Lohn ist gerecht, frei verhandelt und einvernehmlich festgelegt.
  • Lokaler existenzsichernder Lohn: Das Entgelt für eine normale Arbeitswoche ermöglicht einen angemessenen Lebensstandard für Arbeitskräfte und ihre Familien (dazu zählen unter anderem Nahrung, Wasser, Wohnung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, Transport und Kleidung).

5. Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit: Fair-Handels-Organisationen respektieren die UN-Kinderrechtskonvention und die lokalen Gesetze zur Beschäftigung von Kindern. Sie stellen sicher, dass es keine Zwangsarbeit gibt. Jegliche Beteiligung von Kindern am Produktionsprozess wird offengelegt und überwacht und darf nicht ihr Wohlergehen, ihre Sicherheit, ihre Bildung sowie ihr Spielbedürfnis beeinträchtigen.

6. Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit: Niemand darf aufgrund von Herkunft, Kaste, Religion, Beeinträchtigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, gewerkschaftlicher Zugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, HIV/Aids-Status oder Alter diskriminiert werden. Fair-Handels-Organisationen fördern die Gleichstellung der Geschlechter und respektieren das Recht aller Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

7. Gute Arbeitsbedingungen: Das Arbeitsumfeld muss sicher und gesundheitsverträglich sein. Fair-Handels-Organisationen halten mindestens die nationalen und lokalen Gesetze und die ILO-Konventionen zu Gesundheit und Sicherheit ein. Die Arbeitszeiten und -bedingungen entsprechen den nationalen und lokalen Gesetzen und den IAO-Übereinkommen. Die Gesundheits- und Sicherheitspraktiken in den Erzeugergemeinschaften sollen stets verbessert werden.

8. Aus- und Weiterbildung: Fair-Handels-Organisationen fördern die Entwicklung und Fähigkeiten der Erzeuger*innen. In der direkten Zusammenarbeit mit Kleinproduzent*innen entwickeln sie Maßnahmen, damit diese ihre Managementfähigkeiten, ihre Produktionskapazitäten und ihren Zugang zu den Märkten verbessern können.

9. Förderung des Fairen Handels: Fair-Handels-Organisationen fördern das Bewusstsein für die Ziele des Fairen Handels und für die Notwendigkeit von mehr Gerechtigkeit im Welthandel. Sie setzen sich für die Ziele und Aktivitäten des Fairen Handels ein. Fair-Handels-Organisationen informieren über sich selbst, ihre Produkte und Produzent*innen. Werbung und Marketing erfolgen stets mit ehrlichen Mitteln.

10. Umweltschutz und Einsatz gegen den Klimawandel: Fair-Handels-Organisationen fördern klimafreundliche Wirtschaftsweisen, die ressourcenschonend, emissionsarm, kultursensibel, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig sind. Sie verringern ihre Treibhausgasemissionen und unterstützen Produzent*innen bei Klimaschutzmaßnahmen und ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel.

Kontrolle

Das Überprüfungsverfahren des WFTO-Garantie-Systems besteht hauptsächlich aus drei Komponenten:

  • Selbsteinschätzung des Mitglieds per Fragebogen, die sowohl die Einhaltung aller zehn Grundsätze des Fairen Handels als auch das Monitoring der Wertschöpfungskette und einen Entwicklungsplan umfasst
  • Peer Visits – der Besuch von Fachkolleg*innen in regelmäßigen Abständen, der gegenseitiges Lernen ermöglichen soll
  • ein Monitoring-Audit, das aus einer Überprüfung der Einhaltung der zehn WFTO-Grundsätze durch externe Auditor*innen besteht

Die Selbsteinschätzung per Fragebogen erfolgt alle zwei Jahre. In welchen Intervallen Peer Visits und externe Audits durchgeführt werden, hängt von einer Risikoanalyse ab: Je höher das Risiko einer Organisation für den Fairen Handel insgesamt eingeschätzt wird, desto kürzer sind die Abstände zwischen den Überprüfungen.

Als weiteres Instrument hat die WFTO eine Internet-Plattform eingerichtet, auf der Bedenken gegen WFTO-Mitglieder geäußert werden können, z.B. bei vermuteten Verstößen gegen Fair-Handels-Standards („Fair Trade Accountability Watch“). Eine Arbeitsgruppe geht den Punkten nach und versucht, eine Klärung herbeizuführen.

 

Vergabestelle

World Fair Trade Organization (WFTO)
Parallelweg West 9A, 4104 AX Culemborg,
The Netherlands
+31649086439

http://wfto.com

info@wfto.com