Diese Seite nutzt Cookies. Durch die fortgesetzte Benützung der Seite stimmen Sie der Cookienutzung zu. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in derDatenschutzerklärung.

Gäa – Ökologischer Landbau

Verbandszeichen des Deutschen Bio-Verbandes Gäa e.V., das Produkte aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft kennzeichnet. Neben den EU-Bio-Verordnungen gelten die Basisrichtlinien der internationalen Dachorganisation des ökologischen Landbaus (IFOAM) sowie verbandseigene Richtlinien.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Mit einem wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln leistest du einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung.

Was das Label verspricht

Eier

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Fleischersatzprodukte

Getreide & Getreideprodukte

Gewürze

Honig

Milch & Milchprodukte

Obst & Gemüse

Reis & Teigwaren

Sojaprodukte

Süßwaren

Beschreibung

Das Gäa-Label wird von einer Anerkennungskommission des gleichnamigen Verbandes vergeben. Grundlage für die Vergabe ist die Einhaltung der Vergabekriterien.

Kriterien im Detail

Die Gäa-Richtlinien für Erzeuger sind seit ihrer Entstehung Ende der 80er Jahre Spiegelbild einer modernen ökologischen Landwirtschaft. Sie erfüllen die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung und der IFOAM-Basisrichtlinien und gehören zu den strengsten in Deutschland. Seit 2004 ist der Verband zudem durch die Bio Suisse direkt anerkannt.

Voraussetzung für die Zeichenvergabe ist eine Umstellungszeit von zwei Jahren.

Kontrolle

Die beauftragten Kontrollstellen sind durch die BLE zugelassen und arbeiten unabhängig und transparent. Kontrollen der Einhaltung der Kriterien finden regelmäßig einmal im Jahr statt. Zusätzlich werden bei 15 Prozent der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt. Die Kontrolle wird von den staatlich zugelassenen Kontrollstellen durchgeführt. Vereinzelt, insbesondere bei Unklarheiten, finden auch Kontrollen durch den Verband statt. Richtlinienverstöße werden entsprechend der Schwere des Verstoßes mit Abmahnung, Zeichenentzug und in schwersten Fällen mit Ausschluss des Betriebes geahndet.

Vergabestelle

Gäa e.V. - Vereinigung ökologischer Landbau
am Beutlerpark 2
D-01217 Dresden

https://www.gaea.de/index.php

info@gaea.de

Kontrollstelle

staatlich zugelassene Kontrollstellen
u.a. ABCERT AG (DE-ÖKO-006) oder die Öko-Kontrollstelle GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
(DE-ÖKO-039) (siehe LINK)

https://www.oekolandbau.de/oeko-kontrollstellen/