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KategorienWissenswertGemeinsam Energie erzeugen: Warum sich Energiegemeinschaften lohnen

Das Konzept einer Energiegemeinschaft ist vielversprechend: mehrere Menschen, Betriebe oder Gemeinden tun sich zusammen, um Energie aus erneuerbaren Quellen regional zu produzieren und zu verbrauchen und das möglichst nachhaltig und zu einem konstanten Tarif. Wie funktioniert das im Detail und welche Möglichkeiten gibt es?

Von gemeinsam genutzten Photovoltaikanlagen bis zur gespeicherten Windpark-Energie

Zum Beispiel können mehrere Haushalte gemeinsam Strom einer Photovoltaikanlage nutzen oder überschüssige Wärme eines Betriebs oder die Energie des Windparks der Gemeinde wird gespeichert und an die Teilnehmer:innen der Energiegemeinschaft weiterverkauft. Dabei soll aber nicht der finanzielle Gewinn im Vordergrund stehen, sondern Vorteile wie die Erhöhung der lokalen Wertschöpfung, Unabhängigkeit von Preisschwankungen am internationalen Energiemarkt – wie sie gerade aktuell augenscheinlich sind – und Anreize für den verstärkten Einsatz bzw. Ausbau erneuerbarer Energiequellen wie Sonne, Wind oder Wasser. Weiterer positiver Effekt: die gemeinschaftliche Organisation ermöglicht die direkte Teilhabe und Mitbestimmung von Bürger:innen – sei es als „Prosumer“, also Teilnehmende, die Energie verbrauchen und produzieren, aber auch als Verbraucher:innen.

Wusstest du eigentlich?
Bisher war nur das Verbrauchen und Produzieren von Strom über mehrere Haushalte wie z.B. in einem Mehrparteienhaus möglich – mit dem sogenannten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das seit 28.07.2021 in Kraft ist, ist es nun auch möglich sich zu einer Energiegemeinschaft zusammenzuschließen und so auch über Grundstücks- bzw. Eigentümer:innengrenzen hinweg, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu speichern, zu verbrauchen und auch zu verkaufen.

Welche Formen gemeinschaftlicher Energienutzung gibt es?

Je nach Anschluss an die Netzebene und Anzahl der Teilnehmenden (von 2 bis zu 30.000 Teilnehmenden wie bei ourpower.coop) unterscheidet man zwischen lokalen oder regionalen Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Die Energiegemeinschaften können unterschiedlich organisiert sein z.B. als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft – auch bestehende Organisationen können für die Gründung verwendet werden.

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen: gemeinsame Nutzung von Energie über eine Anlage, z.B. Nachbar:innen nutzen in einem Mehrparteienhaus gemeinsam Energie über eine Photovoltaikanlage
  • Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG): Die Teilnehmer:innen müssen sich im selben Netzgebiet befinden und die Energie – egal ob Wärme, Strom oder Gas (z.B. Biogas, Deponiegas) – muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Beispiel: Eine Gemeinde erzeugt überschüssige Energie aus Windrädern und teilt diese mit Anrainern, die z.T. auch selbst Energie über Photovoltaikanlagen an sonnigen Tagen einspeisen und andere Bürger:innen mitversorgen.
  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Die Teilnehmer:innen können sich in unterschiedlichen Netzgebieten befinden – dabei ist aber nur elektrische Energie abgedeckt. Beispiel: Zwei Gemeinden und ein Ökostromanbieter schließen sich zu einer BEG zusammen und versorgen regional unabhängig deren Mitglieder.

Tipp: Du interessiert dich für das Thema Energiegemeinschaften oder willst selbst an einer teilnehmen oder eine gründen? Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt nützliche Infos zur Verfügung und hilft bei der Planung und Umsetzung. Mittels Landkarte findest du außerdem bereits bestehende Energiegemeinschaften in Österreich um Erfahrungen auszutauschen.