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Agence Bio

Das Label eines gemeinnützigen Vereins aus Frankreich kennzeichnet Lebensmittel aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft (mindestens 95 % der Zutaten müssen aus ökologischem Landbau stammen).

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Biologische Lebensmittel sind gut für unser Klima und den Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus leistest du mit einem wertschätzenden Umgang einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung.

Was das Label verspricht

Süßwaren

Alkoholfreie Getränke

Eier

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Getreide & Getreideprodukte

Gewürze

Honig

Milch & Milchprodukte

Nüsse & Kerne

Obst & Gemüse

Reis & Teigwaren

Beschreibung

Agence BIO ist ein gemeinnütziger Verein der sich für die Weiterentwicklung und die Förderung der biologischen Landwirtschaft in Frankreich einsetzt.

Das Zeichen basiert auf den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung 834/07.

Kriterien im Detail

Zu den zentralen Kriterien der Verordnung gehören:

  • Zutaten der Produkte zu mindestens 95% aus ökologischem Landbau
  • Bestrahlungsverbot von Lebensmitteln
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngermittel
  • Erhalt/Verbesserung der Bodenfruchbarkeit zentral: durch Fruchtfolgen und durch den Betrieb erzeugte tierische oder pflanzliche Dünger
  • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt
  • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere
  • Fütterung: mit ökologisch produzierten Futtermitteln vom Betrieb, ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern. Die Fütterung mit Tiermehl ist verboten
  • Einsatz von Medikamenten: vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln.  Der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere ist verboten.
  • Vorbeugende medizinische Eingriffe am Tier wie Zähnekneifen, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel etc. dürfen nicht systematisch angewendet werden. Die Enthornung von Rindern ist aus Sicherheitsgründen erlaubt.
  • Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen sind zu vermeiden

Kontrolle

Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß der EG-Öko-Verordnung von unabhängigen, staatlich zugelassenen Kontrollstellen überprüft. Die Kontrolle wird durch die EG-Kontrollnummer auf den Produkten dokumentiert.

Vergabestelle

Agence Fracaise pour le developpement et la Promotion de lÁgriculture Biologique
6 rue Lavoisier
FR-93100 Montreuil-Sous-Bois

http://www.agencebio.org

contact@agencebio.org

Kontrollstelle

FR-AB 01 ECOCERT SAS
FR-AB 06 ULASE
FR-AB 07 AGROCERT
FR-AB 08 CERTIPAQ
FR-AB 09 ACLAVE
FR-AB 10 QUALITÉ France SA

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2003:250:0005:0020:DE:PDF