Verbandszeichen des Deutschen Bio-Verbandes BIOLAND für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft. Neben den Anforderungen der EU-Bio-Verordnungen gelten verbandseigene Richtlinien, die strengere Vorgaben hinsichtlich Düngung, Tierhaltung, Futtermittel und Pflanzenbau vorsehen.
Wofür das Label steht
Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel
Fleischersatzprodukte
Getreide & Getreideprodukte
Milch & Milchprodukte
Reis & Teigwaren
Wein & Spirituosen
Beschreibung
Das Bioland-Warenzeichen kennzeichnet landwirtschaftliche Erzeugnisse aus organisch-biologischer Landwirtschaft. Neben den Anforderungen der EU-Bio-Verordnungen gelten verbandseigene Richtlinien:
- Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller Betriebszweige
- Einsatz jeglicher chemisch-synthetischer Dünger ist verboten
- chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art sind verboten
- Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial müssen aus ökologischem Anbau stammen;
- gebeiztes Saatgut ist verboten
- Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen
- artgerechte Tierhaltung, d. h. Tiere müssen Zugang ins Freie haben und ausreichend Licht, Wasserversorgung und Belüftung müssen gewährleistet sein
- in Krankheitsfällen sind Maßnahmen der Naturheilkunde und Homöopathie anzuwenden
- Zutaten müssen zu 95 Prozent aus ökologischer Herkunft sein.
- Die Verwendung von Zusatzstoffen ist eingeschränkt. Es gibt eine Negativliste für Verarbeitungsverfahren.
- In den Verarbeitungsrichtlinien ist festgelegt, dass die Endprodukte im Sinne der Vollwert-Ernährung einen hohen ernährungsphysiologischen und ökologischen Qualitätsanspruch gewährleisten sollen.
Kontrolle
Externe Kontrollen durch akkredidierte Prüfinstitute.
Gütezeichen-Typ
Verbandszeichen
Vergabestelle
Bioland - verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
Kaiserstraße 18
D-55116 Mainz
Kontrollstelle
Bioland-Verband, EU-Kontrollstellen