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EU Biolabel

Das europäische Bio-Zeichen kennzeichnet biologische Lebensmittel (mind. 95 % der Zutaten müssen aus Bio-Landwirtschaft stammen). Darüber hinaus wird der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen Rohmaterialien angebaut wurden.

Qualitäts-Check

  • Anspruchsvoll
      3 von 3 erfüllt
  • Unabhängig
      3 von 3 erfüllt
  • Kontrolliert
      3 von 3 erfüllt
9 von 9
Qualitätskriterien erfüllt
  • Anspruchsvoll
    • erfüllt

      Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt

    • erfüllt

      Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien

    • erfüllt

      Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle

  • Unabhängig
    • erfüllt

      Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig

    • erfüllt

      Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich

  • Kontrolliert
    • erfüllt

      Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien

    • erfüllt

      Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien

Nachhaltigkeits-Tipp

Biologische Lebensmittel sind gut für unser Klima und den Erhalt der Biodiversität. Darüber hinaus leistest du mit einem wertschätzenden Umgang einen wichtigen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung.

Was das Label verspricht

Tee

Alkoholfreie Getränke

Blumen & Pflanzen

Eier

Essig

Fisch

Fleisch, Fleischprodukte & Geflügel

Fleischersatzprodukte

Getreide & Getreideprodukte

Gewürze

Honig

Kaffee

Meeresfrüchte

Milch & Milchprodukte

Nüsse & Kerne

Obst & Gemüse

Öle

Reis & Teigwaren

Saatgut

Schokolade

Sojaprodukte

Süßwaren

Wein & Spirituosen

Beschreibung

Das Europäische Bio-Zeichen kennzeichnet Lebensmittel aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft. Die Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Biolabel ist am 1. Juli 2010 für vorverpackte Biolebensmittel in Kraft getreten. Importierte Produkte können weiterhin auf freiwilliger Basis damit gekennzeichnet werden. Auf Produkten, die in Zukunft das EU-Biolabel tragen werden, wird darüber hinaus der Ort angegeben werden, an dem die landwirtschaftlichen Rohmaterialien angebaut wurden. Die Angabe kann „EU“, „Nicht-EU“ oder den Namen des jeweiligen Landes innerhalb oder außerhalb der EU beinhalten, in dem das Erzeugnis oder seine Rohmaterialien angebaut wurden.

Neues Bio-Recht ab 2022: Seit 1. Jänner 2022 ist die Verordnung (EU) 2018/848 in Kraft. Die Verordnung (EG) 889/2008 und die Verordnung (EG) 834/2007 sind mit Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 ab 1.1.2022 ungültig geworden.

Kriterien im Detail

Folgende Kriterien werden in den Erzeugnisse mit dem EU-Biolabel berücksichtigt:

  • mindestens 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden;
  • die Lebensmittel nicht bestrahlt wurden
  • keine chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche, mineralische Dünger verwendet wurden.
  • Konventionelles Saatgut und Jungpflanzen nur in Ausnahmefällen, z.B. Übergangszeiträumen erlaubt sind
  • die Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere artgerecht ist
  • die Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern erfolgt.
  • kranke Tiere vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimittel behandelt werden.
  • hormonelle Behandlungen zur Wachstumsförderung/Reproduktionsförderung verboten sind
  • die Fütterung mit Tiermehl verboten ist
  • die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen vermieden wird.

Kontrolle

Die Einhaltung der Kriterien wird gemäß den EU-Bio-Verordnungen mindestens einmal jährlich von einer zugelassenen unabhängigen Kontrollstelle überprüft.

Der Code des EU-Biolabels besteht aus drei Komponenten:
z.B.: AT-BIO-000

  • AT steht für Österreich, d.h. die Kontrollstelle befindet sich in Österreich
  • BIO bedeutet, dass die Kontrollstelle für die Prüfung von Bio-Lebensmitteln zugelassen ist
  • 000 = der 3-stellige Code bezeichnet die jeweilige Kontrollstelle.

Zusätzlich kann ein Bio-Hinweis auf der Lebensmittel-Verpackung angebracht sein:

  • aus kontrolliert biologischem Anbau
  • aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft
  • aus ökologischem Anbau
  • aus ökologischer Landwirtschaft

Die Erzeugung und Platzierung der Bioerzeugnisse mit Kennzeichnung und Logo auf dem EU-Markt folgt einem strengen Zertifizierungsprozess, der eingehalten werden muss. Konventionelle Bauern müssen zuerst eine Umstellungsphase von mindestens zwei Jahren einhalten, bevor sie mit der Produktion landwirtschaftlicher Produkte beginnen können, die als biologisch vermarktet werden dürfen. Falls sie sowohl konventionelle als auch biologische Ware produzieren wollen, müssen beide Herstellungsprozesse klar voneinander abgegrenzt sein.

Hersteller von Bio-Produkten müssen sich bei einer zugelassenen Bio Kontrollstelle anmelden. Erzeuger:innen wie Händler:innen müssen dabei nachweisen, dass sie biologisch wirtschaften bzw. in der Lage sind, eine Vermischung von Bioware mit konventionellen Rohstoffen zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Nach der ersten Prüfung, bei der ein:e Kontrolleur:in den Betrieb begutachtet, werden die Nutzer:innen des Zeichens mindestens einmal jährlich kontrolliert, ungefähr jeder fünfte Besuch erfolgt unangemeldet. Der Missbrauch des EU-Bio-Siegels kann immerhin ein Jahr Gefängnisstrafe nach sich ziehen.

Kritik

Das EU Biolabel wird vielfach dafür kritisiert, zu viele Ausnahmen zuzulassen. Dies betrifft sowohl die Verwendung nicht ökologischer Zutaten als auch die teilweise eingeräumte Möglichkeit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln u.ä.. Tatsächlich verhält es sich so, dass andere ‚Siegel auf privater Basis wie etwa Demeter deutlich strengere Vorgaben im Hinblick auf die Erteilung machen. Vielfach ist deshalb im Hinblick auf das Biolabel der Europäischen Union von „Bio light“ die Rede.

Vergabestelle

Die Europäische Kommission vertritt die Interessen der Europäischen Union. Sie schlägt dem Parlament und dem Rat der EU neue Rechtsvorschriften vor, erarbeitet EU-Strategien und setzt sie um, setzt gemeinsam mit dem Gerichtshof das EU-Recht durch führt internationale Verhandlungen.

Kontrollstelle

Staatlich autorisierte Kontrollstellen
Alle österreichischen Bio-Kontrollstellen müssen gemäß der europäischen Norm 17065 akkreditiert sein. (siehe Liste Biokontrolle)

https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/bio-lw/bedeutung/Biokontrolle.html