Keimling Der Keimling kennzeichnet Produkte, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Die Zertifizierung basiert auf der europäischen Norm EN 13 432. Qualitäts-Check Details ausblenden Anspruchsvoll 2 von 3 erfüllt Unabhängig 3 von 3 erfüllt Kontrolliert 2 von 3 erfüllt 7 von 9 Qualitätskriterien erfüllt Details anzeigen Anspruchsvoll erfüllt Geht über gesetzliche Mindeststandards hinaus und es sind keine Verletzungen dagegen bekannt nicht erfüllt Überarbeitet regelmäßig die Vergabekriterien erfüllt Verleiht Zertifizierung erst nach Kontrolle Unabhängig erfüllt Unabhängige und kompetente Entwicklung der Vergabekriterien erfüllt Zeichengeber, Zeichennehmer und Zertifizierungsstellen sind voneinander unabhängig erfüllt Zielsetzung, Trägerschaft und Kriterien sind öffentlich zugänglich Kontrolliert erfüllt Regelmäßige und umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien erfüllt Externe Dritte kontrollieren die Einhaltung der Vergabekriterien nicht erfüllt Nachbesserungen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vergabekriterien So funktioniert der Qualitäts-Check Nachhaltigkeits-Tipp Ein verpackungsarmer Einkauf, der Griff zu Mehrwegverpackungen und Recycling hilft dabei, Verpackungsmüll allgemein zu sparen. Mehr Tipps findest du in unserem Ratgeber zu Verpackungen Was das Label verspricht Verpackungen Öffnen/Schließen Biologisch abbaubarer Inhaltsstoffe: erfüllt Biologisch abbaubarer Inhaltsstoffe Als Ausgangsmaterial des Produkts können sowohl landwirtschaftliche Produkte als auch Abfälle z.B. Molke oder pflanzliche Reste eingesetzt werden. Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen: erfüllt Eingeschränkter Einsatz von schädlichen Inhaltsstoffen Für gewisse Materialteile und Stoffgruppen, die umwelt- oder gesundheitsschädlich sind, gibt es Grenzwerte, z.B. für Stoffe mit Potenzial der Schadstoffbelastung von Luft und Wasser. Einhaltung der EU-Norm: erfüllt Einhaltung der EU-Norm Die Verpackung entspricht der EU Norm EN 13 432, die sicherstellt, dass innerhalb von sechs Monaten mindestens 90 % des Materials zu Wasser, CO² und Biomasse abgebaut ist. Förderung erneuerbarer Rohstoffe: erfüllt Förderung erneuerbarer Rohstoffe Der Großteil der Inhaltsstoffe stammt aus erneuerbaren Rohstoffen. Der Anteil nicht erneuerbarer Rohstoffe (z.B. aus Erdöl gewonnen) muss sehr gering gehalten wird. Soziale Verantwortung: nicht erfüllt Soziale Verantwortung Produzierende Betriebe verpflichten sich zu besonderen Sozialleistungen, wie z.B. die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette sowie die Einhaltung der geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen). Verbot bestimmter Inhaltsstoffe: nicht erfüllt Verbot bestimmter Inhaltsstoffe Bestimmte Inhaltstoffe dürfen in der Produktion und / oder im Endprodukt nicht verwendet werden. Die Anforderungen im Bereich Verpackungen betreffen im Besonderen die Materialanforderungen für Kunststoffe. Labels vergleichenfür Verpackungen Ratgeber für Verpackungen Beschreibung Das European Bioplastics e.V. entwickelten ein Zertifizierungssystem, um bei Kunststoffe die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit nachzuweisen. Der Keimling kennzeichnet Produkte, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Produkte, die das Keimling Logo tragen, sind biologisch abbaubar und zersetzen sich vollständig nach wenigen Wochen in einer Kompostierungsanlage. Kriterien im Detail Anforderungen: Der Kunststoff muss in einer Kompostieranlagen in rund einem Vierteljahr zu neunzig Prozent in Teilchen zerfallen sein, die kleiner als zwei Millimeter groß sind. Nach einem halben Jahr muss das Material zu mindestens neunzig Prozent abgebaut sein. Der entstandene Kompost wird auf normales Pflanzenwachstum getestet. Sämtliche Inhaltstoffe müssen unbedenklich für die Kompostierung sein. Auch erdölbasierter Kunststoff kann den Anforderungen entsprechen. Einhaltung der EU-Norm EN 13 432: Diese Norm besagt, dass das gesamte Produkt – mitsamt seinen Farben, Etiketten etc.- biologisch abbaubar und kompostierbar ist. Der Zeitrahmen ist dabei mit maximal sechs Monaten vorgegeben. In dieser Zeit müssen mindestens 90% des Materials zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse abgebaut sein. Förderung erneuerbarer Rohstoffe: Bei den eingesetzten Rohstoffen handelt es sich entweder um nachwachsende Rohstoffe wie Stärke, Zucker oder Pflanzenöle oder auch um fossile Rohstoffe (z. B. Erdöl). Rohstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung Einsatz biologisch abbaubarer Inhaltsstoffe: Das gesamte Produkt muss biologisch abbaubar sein – das können eben auch Produkte aus fossilen Rohstoffen sein! Eingeschränkter Einsatz umweltschädlicher- und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe: Dadurch, dass die Produkte biologisch abbaubar sind, werden die Inhaltsstoffe wieder in den Stoffkreislauf integriert. In Abhängigkeit von der Beschaffenheit und der Zusammensetzung der Produkte können folgende Prüfungen durchgeführt worden sein: Chemische Prüfung Test auf vollständige biologische Abbaubarkeit im Laborversuch Desintegration unter industriellen Kompostierungsbedingungen Pflanzenverträglichkeit Mit diesen Prüfungen wird u.a. sichergestellt, dass weder Schwermetalle in den Boden gelangen noch die Kompostqualität negativ beeinflusst wird. Kontrolle Kontrollen werden von DIN CERTCO regelmäßig mit von ihr anerkannten externen Experten (Inspektoren, Auditoren, Gutachern oder Bewertern) durchgeführt. Kritik Laut Verbraucherzentrale stellen der Claim “biologisch abbaubar” nicht sicher, dass das Produkt 100 % abgebaut wird. Die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“ werden aber häufig mit der gleichen Bedeutung verwendet. Oft dürfen aber kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbene (Bio)Mülltüten, Tragetaschen, Kaffeekapseln, Backpapier, Lebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Besteck im Biomüll in Österreich nicht entsorgt werden. Grund ist, dass das Produkt nicht aus 100 Prozent nachwachsenden Rohstoffen besteht. Es kann auch ein kleiner Teil an erdölbasierten Polymeren beigemischt sein, um zum Beispiel die Reißfestigkeit des Müllbeutels zu erhöhen. Dies stört die Qualität des Kompostes. Deshalb gilt: Am besten keinen Beutel für den Biomüll benutzen. Das hat auch schon bei den Generationen vor uns geklappt. Sie haben einfach ein Stück Zeitungspapier unten in den Mülleimer gelegt. Das saugt die Feuchtigkeit auf und verhindert, dass der Müll beim Ausschütten am Boden kleben bleibt – und es funktioniert auch heute noch. Vergabestelle European Bioplastics e.V. Marienstrasse 19-20 10117 Berlin Tel: +49 30 28482 350 https://www.european-bioplastics.org/bioplastics/standards/labels/ Kontrollstelle Der Zertifizierungsprozess wird vom belgischen Zertifizierer TÜV Austria Belgium und dem deutschen Zertifizierer DIN CERTCO angeboten. https://www.dincertco.de/din-certco/de/news/certification-scheme.html info@dincertco.de teilen teilen teilen E-Mail